Handyabnahme als Spießrutenlauf: Staatsanwaltschaft zeigt Probleme auf

Handyabnahme als Spießrutenlauf: Staatsanwaltschaft zeigt Probleme auf
Die Neuregelgung der Sicherstellung von Handys und Datenträgern in Strafverfahren bedeutet für die Ermittlungsbehörden einen deutlichen Mehraufwand.

Mit Jahresbeginn ist die kriminalpolizeiliche Arbeit in Österreich ein deutliches Stück komplizierter geworden. Durch die Reform der Datensicherstellung wurden der Handy- und Computerauswertung von Tatverdächtigen deutliche Riegel vorgeschoben – mit dem Ziel, die Datenmengen zu minimieren und für das Verfahren von vornherein irrelevante Dinge auszuschließen und damit auch ein gewisses Maß an Privatsphäre zu wahren.

In der Praxis hat der administrative Aufwand der Ermittlungsbehörden – sprich Polizei und Staatsanwaltschaft –  deutlich zugenommen. Das war am Donnerstag im Rahmen eines Pressegesprächs bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt zu erfahren.

Die Auswertung von gesicherten Datenträgern ist nicht mehr durch eine einfache Anordnung an die Kriminalpolizei möglich. Neu ist seit dem 1. Jänner 2025, dass Staatsanwaltschaften in ihren Anordnungen künftig genau definieren müssen, welche Daten sie brauchen – und ein Richter dies auch genehmigen muss.

Zeitlicher Mehraufwand

Die betroffenen Datenkategorien, Inhalte, Zeiträume und Zwecke sind genau zu definieren, was sich in der täglichen Arbeit durch einen "ungeheuren administrativen und zeitlichen Mehraufwand“ niederschlägt, erklären die Leiterin der Staatsanwaltschaft Barbara Haider und der Erste Staatsanwalt, Erich Habitzl.

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