Guntramsdorf: Ermittlungen wegen verlorenen Wahlkarten

Guntramsdorf: Ermittlungen wegen verlorenen Wahlkarten
Zwölf Briefwahlkuverts sollen am Postweg verschwunden sein, heißt es in einer Zeugenaussage.

Nicht ganz acht Monate nach den Gemeinderatswahlen in Niederösterreich sind diese immer noch nicht zur Gänze geschlagen. Am 27. September finden noch eine Wahlwiederholung in Kottingbrunn und Neuwahlen in Hochwolkersdorf und in Schwarzau am Steinfeld statt. Danach hätte es erledigt sein müssen, eigentlich. Nun sind aber erneut Unstimmigkeiten in einer Gemeinde ans Licht gekommen. Wegen vielleicht verloren gegangenen Wahlkarten in Guntramsdorf ermittelte die Staatsanwaltschaft, wie aus einem Bericht der Niederösterreichischen Nachrichten hervorgeht. Sprecher der Staatsanwaltschaft Erich Habitzl bestätigte das. 

Verfahren eingestellt

Aufmerksam wurde man auf den Fall durch eine anonyme Anzeige. Einige Wahlkarten konnten im Ergebnis eventuell nicht berücksichtigt werden. Der Grund: sie seien am Postweg verschwunden. Zwölf an der Zahl, so lautet zumindest eine Zeugenaussage, teilte Habitzl dem KURIER mit. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wurde aber eingestellt, da kein Täter ausgeforscht werden konnte. Solange es keine neuen Hinweise gebe, könne man nicht weiter ermitteln, hieß es. 

Wer für das angebliche Verschwinden der Wahlkarten verantwortlich ist, konnte also nicht geklärt werden. Dass sie abhanden gekommen und daher nicht ins Wahlergebnis eingeflossen seien, steht aber durch eine Zeugenaussage weiterhin im Raum.

Risiko des Wählers

Was das für das Ergebnis bedeutet oder ob es eine Wahlwiederholung geben könnte, steht noch nicht fest. Laut Alfred Gehart von der zuständigen Abteilung des Landes NÖ könnte es aber auch gut möglich sein, dass am Ergebnis nicht gerüttelt wird. "Das Risiko, dass die Wahlkarte zu spät oder gar nicht ankommt, wenn man sie mit der Post verschickt, ist ein Risiko, das man bei dieser Form der Stimmabgabe als Wähler eingeht. Wenn man sicher sein will, dass die Stimme gezählt wird, muss man entweder am Wahltag wählen gehen oder die Briefwahlkarte persönlich auf der Gemeinde abgeben", so Gehart. 

Seiner ersten Einschätzung nach sieht die niederösterreichische Gemeindewahlordnung also keine Konsequenz für einen solchen Fall vor. Man wolle den Sachverhalt aber natürlich prüfen und sich um den Bericht der Staatsanwaltschaft bemühen, um die Situation zu bewerten. 

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