Oma starb nach Rottweiler-Bissen: 21-Jährige freigesprochen
Es war das tragische Ende eines Sommerspaziergangs am 26. Juli des Vorjahres. In Wilfleinsdorf (Bruck an der Leitha) wurden eine 52-jährige Großmutter und ihre Enkelkinder von einer Rottweiler-Hündin angefallen und schwer verletzt. Die Frau erlag rund zwei Monate später ihren Verletzungen.
Am Donnerstag stand jene 21-Jährige, die den gemeldeten Listenhund "Kim" zum Zeitpunkt des Vorfalls betreut hatte, nun wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht. Und sie bekannte sich nicht schuldig.
Kim sei nie zuvor aggressiv oder auffällig gewesen, beteuerte die Frau. "Auch bei Familienbesuch mit Kindern hat es nie Probleme gegeben." Am 26. Juli sei ihr Vater - eigentlicher Halter des Tieres - auf Urlaub gewesen, weshalb sie sich, gemeinsam mit ihrem Großvater um den Hund gekümmert habe.
Keine Leine geholt
"Wir haben im Garten mit einem Ball gespielt, der dabei unter dem Gartentor auf die Straße gerollt ist. Da ist Kim ihm nach unter dem Tor durchgekrochen", erinnerte sich die junge Frau am Bezirksgericht Bruck an der Leitha. Sie habe daraufhin den Schlüssel für das Gartentor aus dem Haus geholt, um den Hund wieder einzufangen - nicht aber Beißkorb und Leine. "Weil es länger gedauert hätte und ich lieber schnell bei Kim sein wollte", begründete die 21-Jährige.
Trotzdem sei zunächst nichts passiert. Der Hund habe die Kinder interessiert beschnuppert, aber nicht attackiert, behauptete sie. Erst als Kim von einem Schuh getroffen worden sei, habe sie angegriffen. Zunächst ein Kleinkind, danach die Großmutter. Zwischenzeitlich sei es ihr gelungen, das Tier wieder am Genick zu packen, nach einem weiteren Schlag mit einem Schuh habe die Hündin dann aber vollkommen die Kontrolle verloren.
Schwere Verletzungen
Sie verfolgte die flüchtende 52-Jährige in einen Rohbau am Straßenrand und fügte ihr zahlreiche Bissverletzungen zu. "Ich habe versucht, Kim irgendwie von ihr herunterzubekommen, aber es war nicht möglich", schilderte die 21-Jährige. Erst gemeinsam mit ihrem Großvater und einem zu Hilfe geeilten Bekannten sei es schließlich gelungen, das rasende Tier unter Kontrolle zu bringen und in den Zwinger zu sperren.
Am 6. Oktober 2023 starb die 52-jährige Großmutter an den Folgen der schweren Verletzungen, auch zwei Enkelkinder erlitten schwere Bisswunden. Eines davon habe noch eine Operation vor sich, berichtete ihr Anwalt, beide seien noch immer „schwer traumatisiert" durch den Vorfall.
Freispruch
Trotzdem wird die 21-Jährige von den Vorwürfen freigesprochen. Auch wenn sie Leine und Beißkorb sofort mitgenommen hätte, wäre nicht garantiert gewesen, dass sie die Hündin anleinen hätte können, begründet der Richter. Das Entkommen des Hundes aus dem Garten sei nicht vorhersehbar gewesen, dessen Einfriedung sei völlig ausreichend gewesen, was auch durch zwei Gutachten bestätigt werde. Der Angeklagten sei kein strafbares Verhalten vorzuwerfen.
Das Gartentor war zum Zeitpunkt des Vorfalls ordnungsgemäß versperrt, Kim habe sich durch einen nur 13 Zentimeter hohen Zwischenraum unter dem Tor hindurchgezwängt, bestätigte eine Sachverständige. "Ich habe selbst nicht geglaubt, dass das möglich ist, aber ich habe es den Hund noch einmal machen lassen und es hat funktioniert."
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Kim wurde nach dem tragischen Vorfall übrigens vom Verein „Teufels Hunde“ im Bezirk Hartberg aufgenommen. Mittlerweile habe man sie aber wieder neu vermittelt.
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