Streit um Krankenhaus in Gmünd: Juristische Fronten verhärten sich

Eine Außenaufnahme vom Gmünder Krankenhaus.
Die Zukunft des Krankenhauses im Waldviertel sorgt für Diskussionen. Nun liegt eine Einschätzung auf dem Tisch, die das Land freuen dürfte.

Es ist ein Streit, bei dem beide Seiten mit schweren Geschützen auffahren. Schließlich geht es um eine Frage, die eine ganze Region nun schon seit Monaten beschäftigt: Darf das Krankenhaus in Gmünd im Zuge der großen Gesundheitsreform des Landes Niederösterreich geschlossen und durch eine erst neu zu bauende Gesundheitsklinik ersetzt werden?

Helga Rosenmayer, ÖVP-Bürgermeisterin von Gmünd, hat sich dazu bereits eine Rechtsmeinung eingeholt, die laut der Politikerin eindeutig ist, denn der Vertrag vom November 2004 enthält eine Standortgarantie für das Krankenhaus. 

„Eine einseitige Änderung dieses Vertrages wäre nur dann zulässig, wenn es vertragliche Änderungsvorbehalte gibt, die klar umschrieben, sachlich gerechtfertigt und für den Vertragspartner zumutbar sind“, geht aus der rechtlichen Begutachtung hervor. Ein solcher Änderungsvorbehalt wird im Übergabevertrag aber nicht gesehen.

Kurzum: Aus der Sicht der Politikerin müsse der Krankenhausstandort deshalb erhalten bleiben.

Doch auch ihr Parteikollege Anton Kasser, Gesundheitslandesrat in Niederösterreich und damit auch für die Spitäler zuständig, hat um eine rechtliche Einschätzung gebeten. Das Land hat dazu die Kanzlei Wolf Theiss in Wien beauftragt.

Die Anwälte untersuchten die Verträge im Lichte des 2025 präsentierten Gesundheitspakts des Landes, durch den einige Spitäler künftig nicht mehr als eigenständige allgemeine öffentliche Krankenhäuser geführt werden sollen. Entscheidend sei dabei nicht der Wortlaut einzelner Vertragsstellen allein, sondern deren Auslegung im Gesamtzusammenhang, unter Berücksichtigung des Vertragszwecks und der damaligen Gesundheitsplanung.

Historische Vertragsunterlagen

Zwar heißt es in mehreren Verträgen, dass „am Standort ein allgemeines öffentliches Krankenhaus bestehen bleibt“. Diese Formulierung sei jedoch eingebettet in eine umfassendere Verpflichtung zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung für die jeweilige Region – orientiert an den jeweils geltenden bundes- und landesweiten Strukturplänen. 

Daraus folgern die Juristen, dass nicht der Erhalt einer bestimmten Spitalsform geschuldet sei, sondern eine funktionale und qualitativ gleichwertige Versorgung der Bevölkerung.

Auch aus historischen Vertragsunterlagen wie Protokollen und Memoranden ergebe sich laut Kanzlei, dass die beteiligten Gemeinden nicht davon ausgegangen seien, dass die Krankenhäuser in ihrer damaligen Struktur „für alle Zukunft“ unverändert bestehen bleiben. Veränderungen im Zuge neuer medizinischer, organisatorischer oder gesetzlicher Rahmenbedingungen seien demnach mitgedacht worden.

Wert der Liegenschaften ist gering

Auch mögliche Schadenersatzforderungen der Gemeinden sehen die Anwälte kritisch. Zum einen habe das Land die Spitäler über Jahrzehnte hinweg auf eigene Kosten betrieben und erheblich investiert. Zum anderen sei der wirtschaftliche Wert der ursprünglich übertragenen Liegenschaften und Einrichtungen heute gering. 

Im Extremfall könnten Gemeinden bei gerichtlichen Auseinandersetzungen sogar mit Gegenforderungen konfrontiert werden.

Das Fazit der rechtlichen Prüfung fällt daher deutlich aus: Die Übergabeverträge verpflichten das Land Niederösterreich beziehungsweise die Landesgesundheitsagentur nicht dazu, ungeachtet veränderter Gesundheitsplanung an jedem Standort ein klassisches öffentliches Krankenhaus zu betreiben. Ein gerichtliches Vorgehen der Gemeinden wäre nicht nur unsicher, sondern auch mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden.

"Wollen Rechtssicherheit"

Nun stellt sich freilich die Frage, wie es in der Causa, die auch immer wieder von Protesten begleitet wird, weitergeht. „Für uns ist wichtig, dass wir Rechtssicherheit haben“, betont Rosenmayer auf Anfrage.

In den kommenden Tagen will sie sich deshalb mit Juristen beraten, um die weitere Vorgangsweise zu planen. Das Schreiben der Wiener Anwälte liegt der Stadtgemeinde erst seit Kurzem vor.

Sie sei jedenfalls dankbar, dass das Land so rasch reagiert und ebenfalls eine Expertenmeinung eingeholt habe. Der Kampf um die Gesundheitseinrichtung in Gmünd bleibt also weiterhin ein Streitfall.

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