Glastür im Bahnhof stürzte auf vierjähriges Kind: Freispruch

Diese Tür brach 2015 aus den Angeln.
Im April 2015 war die Glastür beim Zuziehen aus den Angeln gebrochen und auf ein vierjähriges Mädchen gestürzt.

Der Prozess um das Unglück am Bahnhof Strasshof, NÖ, bei dem ein vierjähriges Mädchen von einer 120 kg schweren Glastür fast erschlagen worden wäre, endete am Mittwoch mit Freispruch. Den wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagten Chef einer Stahlbaufirma, welche die Tür in einem Warteraum eingebaut hatte, trifft keine Schuld.

Der KURIER berichtete: Am 27. April 2015 war die Glastür beim Zuziehen aus den Angeln gebrochen und vor den Augen der Mutter auf die vierjährige Viktoria B. gestürzt. Das Mädchen erlitt mehrere Brüche am Kopf und absolviert wie ihre Mutter bis heute Psychotherapie, um das Trauma zu verarbeiten.

Beim Prozess im Bezirksgericht Gänserndorf führte der technische Gerichtssachverständige Richard Woschitz aus, dass bei den Türbändern der mittlere Bolzen gefehlt hatte, was zu einem Riss am Türband geführt habe. Man könne diesen Bolzen mit dem Finger aushebeln. Deshalb sei eine derartige Tür regelmäßig zu überprüfen.

Wenn der Bolzen fehlt, sei das auch von einem Laien erkennbar, erklärte der Angeklagte. Die Aufhängung der Tür wurde allerdings nicht kontrolliert, die Montagefirma hatte von den ÖBB dazu gar keinen Auftrag. Am Tag vor dem Unglück hatten jugendliche Vandalen die Tür beschädigt, sie war nur mit Kabelbindern provisorisch gesichert.

Glastür im Bahnhof stürzte auf vierjähriges Kind: Freispruch
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Die ÖBB wollten gar nicht erst die Frage aufkommen lassen, wer für die mangelnde Kontrolle verantwortlich ist. ÖBB-Jurist Stefan Urmann bekannte sich zu allen Ansprüchen der durch Anwalt Josef Wegrostek vertretenen verletzten Viktoria und ihrer Mutter.

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