In jedem Fall dürfe die Deponie für Baureststoffe an diesem „idealen Standort“ gebaut werden, betont die EAVG nach der Entscheidung des VwGH. „Die Bauarbeiten werden jedenfalls sobald wie möglich beginnen“, so die Abfallverwertungsgesellschaft. „Der Standort ,Kalter Berg’ ist wegen großer Distanz zum Wohngebiet optimal“, erläutert das Unternehmen, die ersten Häuser seien über zwei Kilometer entfernt. Die hügelige Topografie verhindere zudem direkte Sicht auf die 27 Hektar große Anlage und die Ausbreitung von Lärm- oder Staubemissionen.
Als „idealen Standort“ würden Enzersdorfs Bürgermeister Markus Plöchl (ÖVP) und Vizebürgermeister Werner Herbert (FPÖ) das Areal wohl nicht bezeichnen, denn es liegt im „Grünen Ring um Wien“. Ein Deponiegelände innerhalb dieser Schutzzone für Wald- und Grünflächen erscheint „uns als unauflöslicher Widerspruch“, schreiben sie in einer Aussendung.
Hoffnung, dass die Deponie dort doch noch auf den letzten Metern scheitert, besteht für sie dennoch, und zwar im wahrsten Sinne des Wortes: Die Zufahrt ist noch nicht geklärt. Rechtsanwalt Wolfram Schachinger, der die Gemeinde vertritt, erklärt: „Die Straßenanbindung ist der Knackpunkt für die Deponie, die nur errichtet werden darf, wenn diese vorliegt. Die Zufahrt kann allerdings nicht gegen den Willen des Eigentümers erwirkt werden.“
Darin sieht man bei der EAVG aber kein Problem, zufahren wolle man nicht über Enzersdorf, sondern über die Ostautobahn. Schon 1989 habe man mit der Nachbargemeinde Göttlesbrunn-Arbesthal einen Vertrag über die Nutzung der Schotterstraße von der L 166 zum Deponieareal abgeschlossen. Nun müssten laut EAVG nur noch über die Asphaltierung Gespräche geführt werden und auch da ist man optimistisch.
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