Gähnende Leere in der Innenstadt: Prämie für neue Geschäfte in Wr. Neustadt

Gähnende Leere in der Innenstadt: Prämie für neue Geschäfte in Wr. Neustadt
Ein Drittel der City-Geschäfte steht leer. Stadt macht 150.000 Euro Förderung locker, um Innenstadt zu beleben.

Fast ein Drittel der etwa 250 Geschäftsflächen in der Wiener Neustädter Innenstadt steht leer. Laut einer Analyse des Beratungsunternehmens "Standort+Markt" waren es im Vorjahr 29 Prozent aller Innenstadt-Shops. Um dieser negativen Entwicklung entgegen zu wirken, hat sich die Stadtgemeinde eine neue Initiative zur Förderung der City überlegt.

Wie am Dienstag bekannt geworden ist, wird die bunte Stadtregierung in der Gemeinderatssitzung am 27. Februar eine „Ansiedelungs-Prämie“ beschließen, die für Neu-Ansiedlungen oder Umsiedlungen im Innenstadtbereich neue Förderungsmöglichkeiten für Unternehmer bietet. Die Förderhöhe beträgt je nach Größe des Betriebs bzw. der Investitionssumme zwischen 5.000 und 15.000 Euro. Der Fördertopf ist für das Jahr 2023 mit 150.000 Euro gefüllt.

Gähnende Leere in der Innenstadt: Prämie für neue Geschäfte in Wr. Neustadt

Direktförderung

Mit dem "Anreizsystem" will es die Politik  für Unternehmen attraktiver machen, sich in der Innenstadt anzusiedeln bzw. hier zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen. "Nach dem erfolgreichen Weihnachts-Gutschein und verschiedensten Unterstützungen während der schwierigen Corona-Zeit nehmen wir als Stadt abermals viel Geld in die Hand, um die Unternehmerinnen und Unternehmer der Innenstadt direkt zu fördern“, erklären Bürgermeister Klaus Schneeberger (ÖVP), Zweiter Vizebürgermeister Rainer Spenger (SPÖ), Stadträtin Erika Buchinger (ÖVP) und Gemeinderat Philipp Gerstenmayer (FPÖ).

Laut dem Rathaus sind sämtliche Unternehmen anspruchsberechtigt, die sich im Lauf des Jahres 2023 in der Kernzone der Innenstadt neu ansiedeln oder einen bereits bestehenden Standort innerhalb dieser Zone verlegen. Anträge für diese Förderungen sind bei der Stadt Wiener Neustadt bis spätestens 31. März 2024 einzubringen.

Auszahlungen sind dann möglich, wenn bei der Betriebsansiedlung zumindest teilweise Flächen im Erdgeschoss der jeweiligen Liegenschaft betrieblich genutzt werden. Die Fördersummen sind gestaffelt. Die Auszahlung erfolgt als Einmalzahlung nach Vorlage der erforderlichen Nachweise über die Arbeitsplätze bzw. die Investitionskosten.

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