Freund starb bei Motocross-Spritztour: 13 Monate Haft für 27-Jährigen
Der 27-jährige Hilfsarbeiter schien bisher unbelehrbar. Zwei Vorstrafen, mehr als 50 Verwaltungsdelikte wegen Trunkenheit und anderer Vergehen im Straßenverkehr. Immer, wenn zu viel Alkohol im Spiel war, tickte Thomas P. aus. Als trauriger Höhepunkt kam im Zuge einer solchen Rauschaktion sein bester Freund in Feistritz am Wechsel (Bezirk Neunkirchen) ums Leben. P. kam in U-Haft und musste sich am Freitag wegen grob fahrlässiger Tötung am Landesgericht Wiener Neustadt verantworten.
Begonnen hatte die tragische Geschichte vergangenen Sommer mit einem Unfall auf der Südautobahn. Thomas P. war mit seinem gleichaltrigen Freund Wolfgang K. am Sozius unterwegs, als er im Zuge eines waghalsigen Manövers mit seinem Motorrad stürzte. Der Beifahrer wurde schwer verletzt und P. wegen grob fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.
Tragödie nach der ersten Anklage
Bleibende Spuren schien das aber nicht hinterlassen zu haben. Während der Prozess lief, kam es im vergangenen Sommer schließlich zur Tragödie. Es war am 16. August, als Thomas P. völlig aufgelöst Hilfe holte. Sein bester Freund war in einem Waldstück mit einer Motocross-Maschine gegen den Baum geprallt. Er starb noch an der Unglücksstelle. Thomas P. hatte sich durch sein auffälliges Verhalten verdächtig gemacht. Als wenig später eine weitere Motocross nahe der Unfallstelle im Wald gefunden wurde, schrillten bei den Polizisten die Alarmglocken. Es stellte sich heraus, dass der Hilfsarbeiter nach etwa sieben Bier zusammen mit seinem Freund eine kleine Spritztour gemacht haben dürfte. Führerschein für ein Motorrad besaß er keinen. Durch die Ermittlungen bestand der Verdacht, dass Thomas P. mit seinem besten Freund kollidierte und dieser deswegen verunglückte.
Sachverständiger rekonstruierte den Unfall
Das Gericht nahm den 27-Jährigen in U-Haft und weitete die Anklage auf grob fahrlässige Tötung aus. Richterin Birgit Borns beauftragte einen Verkehrssachverständigen mit einer Unfallanalyse. Der Gutachter konnte nach so langer Zeit nicht mehr eindeutig feststellen, ob sich die Fahrspuren der beiden Motorräder kreuzten.
Im Zweifel wurde der Angeklagte der grob fahrlässigen Tötung freigesprochen und für die Körperverletzung verurteilt. Wegen einer noch offenen Strafe setzte es insgesamt 13 Monate unbedingte Haft plus Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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