Familienfehde in NÖ eskalierte: Kontrahenten auf Parkplatz verprügelt
Die fünf Familienmitglieder standen am Dienstag in Wiener Neustadt vor Gericht.
Es war ein Gewaltexzess mit Vorgeschichte. Schon seit Längerem hatte es zwischen zwei Wiener Familien mit Migrationshintergrund Streit gegeben. In der Nacht von 10. auf 11. Jänner dieses Jahres war die Fehde Auslöser einer Schlägerei in einer Wiener Diskothek. Flaschen flogen durch die Luft, Fäuste wurden geschwungen. Das Ergebnis: ein Beteiligter verließ das Etablissement mit gebrochener Nase und mehreren Hämatomen.
Dessen Familie erstattete keine Anzeige - sondern schwor stattdessen Rache. Ihre Ehre war gekränkt worden. Und man schritt am 24. Jänner zur Tat.
Mit Schlagstock und Eisenstange bewaffnet lauerten vier Familienmitglieder dem Diskothek-Schläger und dessen Lebensgefährtin in Vösendorf (Bezirk Mödling) auf, verfolgten die beiden bis zum Parkplatz eines Großmarktes. Dort sei der Mann sofort attackiert, zu Boden gestoßen, geschlagen, getreten sowie mit den mitgebrachten Waffen verprügelt worden, zählt die Staatsanwältin am Dienstag im Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt auf.
"Selbstjustiz", nennt sie die Vorgangsweise.
Zeugen alarmierten die Polizei
Das Opfer trug eine Gehirnerschütterung, Prellungen, Hämatome und Rissquetschwunden davon. "Und es wäre wohl noch viel schlimmer ausgegangen, wenn nicht unbeteiligte Passanten den Vorfall bemerkt und die Polizei alarmiert hätten", betont die Staatsanwältin.
Denn der Angriff fand am helllichten Tag mitten auf dem Parkplatz statt.
Als man die Angreifer aufgefordert habe, von ihrem Opfer abzulassen, seien diese geflüchtet, konnten aber ausgeforscht und festgenommen werden.
Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung müssen sich die vier - sowie ein weiteres Familienmitglied, das jedoch beteuert, am Angriff gar nicht beteiligt gewesen zu sein und freigesprochen wird - am Dienstag vor einem Schöffensenat verantworten. Der Verhandlungssaal platzt aus allen Nähten, sind doch zahlreiche Mitglieder beider Großfamilien erschienen, um den Prozess zu beobachten. Nicht alle werden eingelassen. Als alle Sitzplätze besetzt sind, verweist der Vorsitzende die übrigen Schaulustigen des Saales.
Keine Aussagen
Viel versäumen sie jedoch nicht. Denn vier der Angeklagten bekennen sich sofort reumütig schuldig - wollen im Übrigen aber weder weitere Angaben zum Vorfall machen, noch Fragen des Richters oder der Staatsanwältin beantworten. Zu ihrer Verteidigung ist eine hochkarätige Riege an Rechtsanwälten aufmarschiert: die bekannten Wiener Advokaten Werner Tomanek, Peter Philipp, Andreas Reichenbach sowie der Wiener Neustädter Michael Dohr.
Man wolle nichts beschönigen, meinen sie, der Vorfall sei passiert, wie von der Staatsanwaltschaft geschildert. Ihre Mandaten bedauern dies und entschuldigen sich bei den Opfern. Sie bestreiten allerdings, auch eine Eisenstange verwendet zu haben. Insgesamt 8.700 Euro Schmerzengeld für den Geschlagenen und dessen Lebensgefährtin sowie die Freundin seines Bruders, die ebenfalls vor Ort waren, übergibt Dohr direkt im Gerichtssaal bar in Kuverts an die Anwälte der Opfer.
Teilbedingte Haftstrafen
Diese betonen, ihre Mandanten würden immer noch unter den Folgen des Angriffs leiden. "Einerseits hat er noch immer Schmerzen und muss noch einmal an der Nase operiert werden", sagt der Vertreter des Verprügelten. Andererseits klage dieser über psychische Nachwirkungen: "Denn wo soll man sich denn noch sicher fühlen, wenn nicht am helllichten Tag auf dem Parkplatz eines Supermarktes?"
Der Schöffensenat verurteilt die vier Angeklagten zu je 30 Monaten Haft. 20 davon bedingt, zehn müssen sie absitzen.
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