Freilaufender Hund verletzt Mann in NÖ – Strafe fällt

Ein freilaufender Hund verletzt einen Mann in St. Pölten. Trotzdem wird das Verfahren eingestellt. Warum der Halter vorerst davonkommt.
Portrait of a beautiful German shepherd with his tongue hanging out in a wheat field on a Sunny day

Es war ein blutiges Zusammentreffen zwischen Mensch und Tier, das an einem Sommertag im Juli 2025 in einem Waldstück im Raum St. Pölten stattfand.

Ein Niederösterreicher ging abends mit seinem Schäfermischling spazieren, das Tier war nicht angeleint. Als ihm ein Mann mit einem finnischen Lapphund entgegenkam, stürmte der Schäfer plötzlich auf seinen Artgenossen los. Der Besitzer des Lapphundes wollte den Angriff abwehren, er erlitt Bissverletzungen im Bereich des Bauches und des rechten Mittelfingers.

Der Vorfall blieb nicht ohne Konsequenzen. Der Hundehalter bekam von der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten eine Geldstrafe in der Höhe von 300 Euro aufgebrummt, weil die Behörde einen Verstoß gegen das NÖ Hundehaltegesetz sah. Der Halter habe seinen Hund nicht so geführt, dass niemand gefährdet werde.

Tatvorwurf ungenau formuliert

Doch das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich kippte den Bescheid nun. Der Grund ist formal, aber entscheidend: Der Tatvorwurf sei zu ungenau formuliert gewesen. Es sei nicht ausreichend konkret dargelegt worden, welches Fehlverhalten dem Hundehalter genau vorzuwerfen ist.

Eine bloße Beschreibung des Vorfalls – etwa, dass der Hund „losstürmen konnte“ – reiche rechtlich nicht aus. Auch gebe es im Gesetz keine automatische Haftung für Hundehalter, wenn es zu einem Zwischenfall kommt. Entscheidend sei vielmehr ein konkretes Fehlverhalten.

Weil dieser präzise Vorwurf im Verfahren fehlte, wurde das Straferkenntnis aufgehoben und das Verfahren eingestellt.

Ganz aus dem Schneider ist der Besitzer des Schäfermischlings damit freilich nicht. Denn parallel läuft ein gerichtliches Strafverfahren wegen Körperverletzung.

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