Fahnen, Helme und NS-Propaganda: „An allem war der Alkohol schuld“
„Ein donnerndes ,Sieg Heil‘ auf den Erhalt der Herrenrasse.“ Die Nachricht des Angeklagten lässt eher wenig Interpretationsspielraum offen. Die Reaktion des Adressaten – sein Vater – ist nicht aktenkundig. Die Geisteshaltung des Absenders sehr wohl. In seiner „durch braune Gesinnung vergifteten Wohnung“, wie es der Staatsanwalt formuliert, fanden die Beamten des Verfassungsschutzes Stahlhelme und Armbinden mit SS-Abzeichen, Reichskriegsfahnen, Hitler-Bilder sowie Schlagringe und Gürtelschnallen mit Hakenkreuzen und SS-Symbolen.
Antisemitische Äußerungen
Aufmerksam geworden waren die Verfassungsschützer auf den 29-Jährigen durch die Anzeige einer Bekannten. Die war von ihm in seine Wohnung im Bezirk Baden eingeladen worden – und glaubte, ihren Augen nicht trauen zu können, als sie die Sammlung von NS-Devotionalen erblickte. Um keine Zweifel aufkommen zu lassen, habe der Mann Äußerungen wie „Alle Juden müssen sterben“ oder „Der Holocaust war das Beste, was sie haben tun können“ ins Gespräch eingeflochten.
Überraschenderweise verbrachte die Frau trotzdem die Nacht beim 29-Jährigen. Als sie beim Aufwachen eine geladene Waffe im Bett entdeckte, ging sie dann aber doch zur Polizei.
„Furchtbar unangenehm“
Am Landesgericht Wiener Neustadt ist dem Mann die Sache „furchtbar unangenehm“. Näher äußern will er sich dazu aber nicht. Denn: Schuld an der Misere sei neben der frühen Trennung seiner Eltern und häufigen Ortswechseln, die keine Freundschaften zuließen, vor allem seine Alkoholsucht. Diese habe ihm auch fragwürdigen Umgang beschert. Um den Therapieerfolg der aktuellen Entziehungskur - der er sich freiwillig unterzogen habe - nicht zu gefährden, sei ihm daher geraten worden, über seine unrühmliche Vergangenheit nicht mehr zu sprechen.
Ins Gefängnis muss der 29-Jährige nicht - trotz Nachrichten wie: "Unter wehendem Reichsbanner in den Kampf zu ziehen, ist ein sehr romantischer Traum. Aber wir sollten nicht nur träumen." Das Urteil, zwei Jahre bedingte Haft, ist nicht rechtskräftig.
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