Ex-FPÖ-Mann machte Hitlergruß: "Mischung aus Dummheit und Blackout"

Ex-FPÖ-Mann machte Hitlergruß: "Mischung aus Dummheit und Blackout"
Einem ehemaligen FPÖ-Obmann aus dem Bezirk Melk wurde heute der Prozess gemacht. Er muss nun Sozialstunden leisten.

Günther O. (Name geändert, Anm.) lebt von der Notstandshilfe. "Seit dem Video bin ich arbeitslos, finde keinen Job", erzählt er. Dabei hätte der heute 25-Jährige vielleicht sogar eine politische Karriere machen können, immerhin wurde er im Herbst des Vorjahres zum FPÖ-Obmann einer Ortspartei im Bezirk Melk gewählt.

Video

Drei Tage später war sein Einsatz für die FPÖ aber auch schon wieder beendet. Ein Video, das dem Falter zugespielt worden war, zeigte O. wie er bei einer privaten Feier im Jahr 2014 die Hand zum Hitlergruß hob. O. wurde dabei gefilmt, im Hintergrund hört man einen Mann sagen: "Sag irgendwas". O. bringt sich daraufhin  in Position, streckt den Arm empor und sagt "Hitla". Der filmende Freund im Hintergrund ist darauf zu vernehmen mit den Worten: "Ja, genau, so passt das. Unser Chef....." Dann bricht das Video, das später in eine WhatsApp-Gruppe gestellt wurde, ab.

Verbrechen nach dem Verbotsgesetz

"Es war eine Mischung aus Dummheit und Blackout", sagt O. heute bei dem Prozess am Landesgericht St. Pölten. Er sei damals betrunken gewesen, die Geste könne er sich nicht erklären. Aber auch seinem filmenden Freund wird das Verbrechen nach dem Verbotsgesetz vorgeworfen.

Ex-FPÖ-Mann machte Hitlergruß: "Mischung aus Dummheit und Blackout"

Der Prozess findet in St. Pölten statt

Denn im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der heute 27-Jährige vor einer Disco in St. Pölten und bei Feuerwehrfesten in Niederösterreich ebenfalls die Hand zum deutschen Gruß gehoben haben soll. In all den Fällen soll der Angeklagte "massiv betrunken" gewesen sein, betont sein Verteidiger.

Die Urteile: O. kam mit einer Diversion davon, muss nun 120 Sozialstunden leisten. Der Richter würde sich wünschen, dass er diese im ehemaligen KZ Mauthausen absolviert. Der 27-Jährige fasst eine bedingte Haftstrafe in der Dauer von 15 Monaten aus  - nicht rechtskräftig.

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