Ehefrau fast getötet: Keine Haftstrafe

Ehefrau fast getötet: Keine Haftstrafe
Nach blutiger Attacke auf der Rax muss sich Pensionist einer Therapie unterziehen. Er war zur Tatzeit nicht zurechnungsfähig.

Er hat seine  Frau nach 25 Ehejahren beinahe erschlagen. Dennoch kommt ein 61-jähriger St. Pöltner ohne eine Haftstrafe davon. Denn Johann B. galt zum Zeitpunkt der Tat am 26. Juli des Vorjahres auf der Rax als nicht zurechnungsfähig. Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer attestiert dem pensionierten Magistratsbediensteten einen "depressiven Schub". In diesem Ausnahmezustand hat Johann B. im Zuge einer Wanderung am Gipfel der Rax einen Stein genommen und damit auf den Kopf seiner Frau eingeprügelt. "Zwei oder drei Mal, ich weiß es nicht mehr genau", schildert das Opfer beim Prozess am Donnerstag im Wiener Neustädter Landesgericht.

Dass Andrea B., 49, die Attacke überlebte, ist der raschen Hilfe eines zufällig vorbei kommenden Arztes zu verdanken. Die Schwerverletzte lag mit einem Schädel-Hirn-Trauma  mehrere Tage im Koma. "Ich weiß, das klingt jetzt eigenartig. Aber ich wollte ihr nicht weh tun, ich wollte nur, dass sie bewusstlos ist." "Warum?", fragten sich Richterin, Staatsanwältin und die Schöffen. "Weil ich Selbstmordgedanken hatte und mich hinunterstürzen wollte. Meine Frau hat gesagt, wenn ich das mache, springt sie hinterher." Deswegen wollte der 61-Jährige sie außer Gefecht setzen. "Es war verrückt", das wisse er heute.

Als das Opfer von der psychischen Krankheit ihres Mannes erfuhr, hat sie ihm sofort verziehen: "Er war 30 Jahre lang der liebenswerteste Mensch. Ich hoffe, dass wir gemeinsam weiterleben können", so die Ehefrau. Sie würde ihren Mann mit offenen Armen zu Hause empfangen und ihn bei der Therapie unterstützen. Dem 61-Jährigen gehe es durch die Behandlung und die Medikamente in der Haft bereits deutlich besser: "Ich fühle mich seelisch so gut wie selten zuvor." Auf Grund der Umstände verzichtete das Gericht auf eine unbedingte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Diese wurde für fünf Jahre bedingt ausgesprochen. Allerdings muss sich B. einer ständigen medikamentösen Therapie unterziehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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