Donaubrücke: Nach UVP-Verhandlung kritisieren Bürgerinitiativen die Landespolitiker

Alte Mauthausner Donaubrücke muss ersetzt werden und soll dann generalsaniert werden
Verkehrsreferenten der Länder NÖ und OÖ stellten Projekt positiv dar. Gegner sprechen von Fehlmeldungen.

Mit harscher Kritik reagierten die Sprecher zweier Bürgerinitiativen rund um die geplante Donaubrücke Mauthausen auf die Kommentare der beiden FPÖ-Landesverkehrsreferenten Udo Landbauer (NÖ) und Günther Steinkellner (OÖ) zum Ende der mündlichen UVP-Verhandlung in der Vorwoche.

So hätten sogar Sachverständige in der fünftägigen Verhandlung entgegen der späteren Stellungnahme von LH-Vize Landbauer klargelegt, dass Lärm- und Umweltbelastungen für die Anrainer nicht weniger, sondern mehr würden, sprach Herbert Pühringer von der Bürgerplattform Ennsdorf in einem offenen Brief von „einigen Fehlmeldungen“ in der gemeinsamen Aussendung der Verkehrsreferenten.

Donaubrücke: Nach UVP-Verhandlung kritisieren Bürgerinitiativen die Landespolitiker

UVP-Verhandlung im Saal des VAZ St. Pölten

Zu den Umweltbelastungen wies Pühringer auf die von der Umweltanwaltschaft aufgezeigte Aufweitung des oberösterreichischen Donauufers als Hochwasserersatzraum für den geopferten Auwald auf der NÖ-Seite hin.

Weit entfernter Verhandlungsort

„Als Verleugnung der Realität“, bezeichnete Ludwig Riedl von der St. Valentiner Bürgerinitiative die Aussagen über weniger Belastungen durch das Projekt. Er kritisierte sehr, dass die UVP-Verhandlung nicht nahe des geplanten Brückenbaugebiets Ennsdorf-Mauthausen, sondern in St. Pölten abgehalten wurde. So seien keine „einfachen Bürger“, sondern lediglich Initiativenvertreter erschienen.

Eigentlich als Fake News“ bezeichnete Riedl die Politiker-Aussagen, dass schon 2024 mit einem Baubeginn gerechnet werden könne. Allgemein wird erwartet, dass je nach Ausgang des UVP-Bescheids entweder die Bürgerinitiativen und die Gemeinde Ennsdorf oder die beiden Bundesländer als Bauwerber die nächste Instanz anrufen werden. Konkret wäre das das Bundesverwaltungsgericht, das für UVP-Entscheide verantwortlich zeichnet.

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