Donaubrücke bei Bundesverwaltungsgericht: Politik hat es eilig
Donaubrücke Mauthausen muss 2028 generalsaniert werden.
Die mit Spannung erwartete mündliche Verhandlung zu den Einsprüchen gegen die neue Donaubrücke Mauthausen vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist am Montag abgeschlossen worden.
Nachdem das Gericht eine zusätzliche Verhandlungsrunde verordnete, weil die Länder als Bauherrn zum heiklen Fachbereich Naturschutz unzureichende Unterlagen geliefert hatten, konnte nun das Ermittlungsverfahren für dieses Kapitel abgeschlossen werden.
Urteil 2026
Die Entscheidung des Richtersenats werde schriftlich mitgeteilt, ließ das BVwG wissen.
"Zum Inhalt und zur genauen Dauer bis zum Vorliegen des Erkenntnisses kann derzeit keine Aussage getroffen werden“, hieß es in der BVwG-Erklärung weiters.
Einsprüche
Wie berichtet hatten zwei Bürgerinitiativen, eine Umweltorganisation, die Gemeinde Ennsdorf sowie mehrerer Privatpersonen gegen den positiven UVP-Bescheid der beiden Länder OÖ und NÖ Beschwerde eingereicht. Weil zu geschützten Fledermäusen und Spechten mangelhafte Unterlagen eingebracht worden waren, erlitt das dringend notwendige Brückenprojekt nunmehr eine bittere einjährige Zeitverzögerung.
Doch geht es nach den Aussagen der Spitzenpolitiker aus beiden Ländern, sollte es nun rasch vorwärtsgehen – sowohl die Landeshauptleute Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) und Thomas Stelzer (ÖVP), als auch die Landesverkehrsreferenten Günther Steinkellner und Udo Landbauer, beide FPÖ, zeigten sich am Montag optimistisch, dass das BVwG zu einem positiven Erkenntnis kommen werde.
Fünf Jahre bis Fertigstellung
Mit der Entscheidung wird möglichst rasch im Jahr 2026 gerechnet, hieß es in einer gemeinsamen Stellungnahme. Nach Vorlegen einer positiven rechtskräftigen Entscheidung des BVwG könne die neue Donaubrücke Mauthausen endlich wieder Fahrt aufnehmen und vorangetrieben werden.
Nach einer positiven Entscheidung werde die Realisierung des Projekts bis zur Verkehrsfreigabe rund fünf Jahre dauern, wurde angekündigt. „Diese Zeit ist notwendig, um die Auflagen des Erkenntnisses sorgfältig einzuarbeiten, erforderliche Grunderwerbe abzuschließen, die Bauvorbereitung und den Bau der Brücke ordnungsgemäß umzusetzen“, heißt es in der Aussendung.
Erneut erging auch ein Appell an das Gericht, das Verfahren zügig abzuwickeln.
Wunsch nach Rechtsicherheit
"Wir respektieren den Rechtsstaat und die Arbeit der Gerichte. Gleichzeitig braucht ein Projekt dieser Bedeutung nach Jahren intensiver Prüfungen endlich Planungssicherheit“, so LH Stelzer.
Die nö. Kollegin Mikl-Leitner ergänzte: "Die Voraussetzung für eine moderne Infrastruktur sind auch moderne Verfahren, die sich nicht bis zum St. Nimmerleinstag ziehen. Entscheidungen müssen rascher erfolgen, damit die Bevölkerung und die Betriebe auch Planungssicherheit haben. Effizientere Genehmigungen sind ein wesentlicher Faktor für die Zukunftsfähigkeit unseres heimischen Wirtschaftsstandortes.“
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