Specht und Fledermaus bringen Donaubrücke schon vor Bau ins Wanken

Specht in Donauauen
Planer der neuen Mauthausner Brücke kassierten im Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht das nächste negative Amtsgutachten.

Im behördlichen Genehmigungsdilemma um den Bau der Neuen Donaubrücke Mauthausen droht den beiden Bundesländern Nieder- und Oberösterreich als Bauwerber der nächste Rückschlag. 

Die für den Herbst erwartete dringliche Fortsetzung des Einspruchsverfahrens beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) droht sich zu verzögern. Nach wie vor sollen naturschutzrechtliche Nachbesserungen nicht ausreichend erfüllt sein, wie von den Planern bereits einmal zuvor gefordert wurde. 

Die im Vorjahr von den nö. und oö. Behörden mit einem positiven Bescheid abgeschlossene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Brücke wurde mehrfach beeinsprucht. In der nächsten Instanz ist nun das BVwG gefordert. 

Verfahren unterbrochen

Wie berichtet, hat das Gericht aber das Verfahren unterbrochen und von den Bauwerbern Nachbesserungen verlangt, damit die artenschutzrechtlichen Auswirkungen des 250 Millionen Euro teuren Großprojekts dem Stand der Technik angepasst werden.

Die geschützten Populationen von Mittelspecht und Fledermaus spielen dabei bekanntlich eine Hauptrolle. Doch die über den Sommer nachgereichten Schutzmaßnahmen dürfte der vom Gericht eingesetzte amtliche Gutachter jetzt neuerlich negativ beurteilt haben. 

Ein Radfahrer fährt an der Enns entlang, im Hintergrund eine Eisenbahnbrücke und Wegweiser nach Wien, Enns und Mauthausen.

Alte Donaubrücke bei Mauthausen muss spätestens 2028 gesperrt und saniert werden.

Das BVwG will bei der Anfrage des KURIER die aktuelle Situation mit dem Hinweis auf das laufende Verfahren nicht kommentieren oder erläutern. Den Verfahrensparteien sei das Gutachten jedenfalls zugesendet worden, sagt BVwG-Sprecherin Lena Sinzinger.

"Zeitliche Auswirkungen sind nicht abzuschätzen"

Dass es rund um die Artenschutzmaßnahmen erneut zu einer negativen Gutachterbeurteilung gekommen sei, wird dagegen vom NÖ Straßendienst bestätigt.  Man werde jetzt eine fachliche Stellungnahme einbringen, um die Positionen der eigenen Gutachter zu präzisieren, teilt ein Sprecher mit. Aufgrund der Komplexität des gesamten Projekts seien die zeitlichen Auswirkungen nicht abzuschätzen, erklärt der Sprecher weiters. 

Christoph Pinter, der bei der Wirtschaftskammer NÖ angesiedelte Standortanwalt, befürchtet jedenfalls Verzögerungen, die auch den Bau der neuen Brücke weiter nach hinten verschieben. Längst haben die Länder eine für das Jahr 2028 geplante Brückeneröffnung aufgeben. Stattdessen muss die alte Brücke 2028 für drei Monate zur Generalerneuerung gesperrt werden. Das habe fatale Folgen für Wirtschaftsbetriebe und Pendler und sei für die Verkehrspolitik „kein Ruhmesblatt“, sagt Standortanwalt Pinter. 

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