Verwaltungsgericht setzt sich bei Streit um Donaubrücke Mauthausen zur Wehr

++ THEMENBILD ++ BUNDESVERWALTUNGSGERICHT (BVWG)
Rüffel an Landesbehörden und Parteien in NÖ und OÖ: Artenschutz im Augebiet wurde im UVP-Verfahren nicht "nach aktuellem Stand der Technik" beurteilt.

 Nach einem zuletzt heftigen politischen Schlagabtausch über die Verzögerungen beim geplanten Bau der neuen Donaubrücke bei Mauthausen hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eine Klarstellung zum bisherigen Verfahrensverlauf veröffentlicht. Man wolle auf die aus den politischen Parteien gekommenen Vorwürfe über die lange Verfahrensdauer  reagieren, erklärte die Sprecherin des BVwG gegenüber dem KURIER.

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Die bestehende Donaubrücke bei Mauthausen hat mit dem Jahr 2027 ein Ablaufdatum.

Die SPÖ aus Oberösterreich hatte, wie berichtet, der schwarz-blauen Landesregierung heftige Vorwürfe über Versäumnisse bei der schon Jahrzehnte dauernden Planung des Projekts gemacht. ÖVP und FPÖ konterten, auch mit Hinweisen auf die Dauer der Einspruchsverfahren. Die im Vorjahr von den Behörden der Länder Nieder- und Oberösterreich mit einem positiven Bescheid abgeschlossene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurde mehrfach beeinsprucht.

Das BVwG prüfe aktuell die vorgebrachten Beschwerden von zwei Bürgerinitiativen, einer Umweltorganisation, der Gemeinde Ennsdorf sowie mehreren Privatpersonen, wird berichtet. Das Bauvorhaben führe zum Teil durch ein Augebiet, weshalb die Prüfung der Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen einen Schwerpunkt der Beurteilung bildet.

Naturschutzunterlagen unzureichend

Da die artenschutzrechtlichen Auswirkungen im bisherigen Verfahren von den Behörden nicht nach dem aktuellen Stand der Technik beurteilt wurden, müsse dies nun im gerichtlichen Verfahren nachgebessert werden, heißt es auf dem BVwG. Ein Vorwurf, der zugleich auch als Rüffel an die beiden Landesbehörden verstanden werden kann. Wie berichtet spielen die Populationen von Mittelspecht und Fledermaus eine Hauptrolle.

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Nach dem positiven UVP-Bescheid wird 230 Millionen Euro schweres Brückenprojekt beim BVwG behandelt. 

Konkret wurden vom BVwG aus folgenden Fachbereichen ergänzende Gutachten in Auftrag gegeben: Verkehrstechnik, Luftreinhaltetechnik, Schalltechnik, Umweltmedizin, Naturschutz, Forstökologie und
Forsttechnik, Landschaft und Raumplanung, Hydrologie und Hochwasserschutz sowie Gewässerökologie.

In der mündlichen Verhandlung vom 24. bis 26. Februar  konnten sämtliche Fachbereiche mit Ausnahme des Fachbereichs "Naturschutz“ abgeschlossen werden. Für Letzteren wurde ein Verbesserungsauftrag erteilt, so das BVwG. Die dafür notwendigen Unterlagen seien von den Projektwerbenden - das sind die Bundesländer NÖ und OÖ - bis zum 14. August fristgerecht eingebracht worden.

Auch zum weiteren Zeitplan nahm das BVwG Stellung: Bis voraussichtlich Ende September werde auch das Gutachten des zuständigen Gerichtsgutachters vorliegen und dann so rasch wie möglich eine weitere mündliche Verhandlung anberaumt werden, kündigte das Bundesverwaltungsgericht an.

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