Die schwierige Frage nach der Religion bei Bewerbungen

Human resources management concept
Katholisch für Job bei Kirchenbeitragsstelle als Voraussetzung. Arbeitsuchende fühlte sich diskriminiert.

Ruth Dainko ist derzeit auf der Suche nach einem Job und ist dabei auf ein Inserat der Kirchenbeitragsstelle gestoßen. Für den Raum Tulln wird da eine Sekretärin für 40 Wochenstunden gesucht. Dainko möchte sich bewerben. Doch dann liest sie, dass eine „bewusste und gelebte Identifikation mit dem Glauben der katholischen Kirche“ unter den Voraussetzungen gelistet ist.

Ruth Dainko gehört nicht der katholischen, sondern der neuapostolischen Kirche an. Und deshalb bewirbt sie sich nicht. „Ich sehe einen Skandal der Diskriminierung wegen des Glaubens. Ich denke jeder, der Bürofähigkeiten besitzt, sollte diesen Job bekommen können“, sagt die in Klosterneuburg (Bezirk Tulln) lebende Frau.

Seit Religion im Gleichbehandlungsgesetz 2004 aufgenommen wurde, verzeichnete die Gleichbehandlungsanwaltschaft ein stetes Steigen bei den Anzeigen. Besonders gravierende Verletzungen seien Vorfälle, wie jene bei einer Lebensmittelkette Anfang des Jahres. Da musste eine Frau vor dem Bewerbungsgespräch einen Fragebogen ausfüllen, in dem sie unter anderem nach ihrem Religionsbekenntnis gefragt wurde. Die Frau fühlte sich unter Druck gesetzt und entschied sich dann, das Bewerbungsverfahren vorzeitig abzubrechen.

„Bei dem Job, um den es in diesem Fall ging, war die Religion vollkommen irrelevant. Mit einer Lebensmittelhandelskette hat Religion nichts zu tun. Die Frage nach der Religion initiiert, dass möglicherweise die Einstellungsentscheidung etwas mit der Religion zu tun hat“, sagt dazu Constanze Pritz-Blazek von der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Ausnahmen

Im Gleichbehandlungsgesetz gibt es aber Ausnahmen beim Diskriminierungsverbot wegen der Religion. Und das trifft im Fall von Ruth Dainko zu. „Wenn es hingegen, wie im ersten Fall, für den Job relevant ist, darf nach der Religion gefragt werden“, fährt Pritz-Blazek fort.

Michael Prüller, Sprecher der Erzdiözese Wien, sagt: „In diesem Fall ist es eine Voraussetzung, weil man viele Gespräche mit Menschen führt, die sagen, warum soll ich den Kirchenbeitrag zahlen oder, warum soll ich Mitglied bei der Kirche sein. Der Job setzt also voraus, die Schönheit und Nützlichkeit der Kirche deutlich zu machen.“ Laut Pritz-Blazek könne in diesem Fall also vorausgesetzt werden, dass man sich mit den Leitlinien der katholischen Kirche identifiziert. Anders wäre es, wenn eine Stelle als Reinigungskraft zum Beispiel beim selben Arbeitgeber vergeben werden würde.

Kirchen oder andere private oder öffentliche Organisationen, deren Ethos auf religiösen Grundsätzen oder Weltanschauungen beruht, können bei bestimmten Positionen also sehr wohl eine bestimmte Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung erwarten.

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