NÖ: Pflegegeld der behinderten Tochter ist "Einkommen"

Susanne B. und Tochter Melanie erdulden schwere Entbehrungen
Mutter wurde Mindestsicherung gekürzt. "Das ist menschenverachtend."

"Wenn ich die Politiker höre, die sagen ,Alle, die Hilfe brauchen, bekommen sie auch’, da kriege ich eine Wut. Weil wir würden sie brauchen."

Die Frau, die da auf der Gartenbank im Wiener Umland sitzt, heißt nicht wirklich Susanne B. Sie will ihren richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen. Zu groß ist die Angst vor Anfeindung. Aber ihre Geschichte will sie erzählen. Und auch das fällt ihr nicht leicht. Die strengen Richtlinien der Mindestsicherung, die seit Jahresbeginn in Niederösterreich gelten (siehe Zusatzbericht), haben sie hart getroffen.

Dass ihre 14-jährige Tochter Melanie (Name geändert) mit Down-Syndrom geboren wurde, war für Susanne B. nie ein Problem. Dass Melanie an den Folgen einer Beinoperation schwer zu leiden hat, bricht der Frau allerdings fast das Herz. Gehen ohne Krücken ist kaum möglich, oft braucht Melanie überhaupt einen Rollstuhl. Das Leben muss sie meist vom Fenster aus verfolgen.

"Sie würde so gern das tun, was ihre Schulfreunde machen, und kann es nicht." Aufzustehen ist für das Mädchen eine Qual, Schuhe oder Strümpfe anzuziehen eine gewaltige Aufgabe. Derzeit plagen sie ständig Schmerzen. Melanie trägt ihr Schicksal tapfer, nur manchmal verzweifelt das schlanke, aufgeweckte Mädchen an alltäglichen Dingen. Dann kommen Tränen und Wut.

Ihren Ehemann und Vater der Tochter, er war Manager im Bankenbereich, hat Susanne B. seit langer Zeit nicht mehr gesehen. Sein Job führte ihn ins Ausland. Später kündigte er seinem Wiener Arbeitgeber. Es gab immer wieder Probleme mit Alkohol. "Bis 2009 hat er uns finanziell unterstützt. Dann nicht mehr." Im Dezember 2009 wusste sich Susanne B. nicht mehr anders zu helfen: Sie musste Mindestsicherung beantragen. Verheiratet ist sie nach wie vor, die Scheidung im Laufen. Unterhalt gibt es von ihrem Mann nicht. 2010 hat sie ihn geklagt, seit 2011 bekommt Melanie 500 Euro Unterhaltsvorschuss vom Staat. Das Auslangen findet sie selbst inklusive Pflegegeld nicht. Alleine ein Paar ihrer Spezialschuhe kostete mehr als 1000 Euro. Die Krankenkasse zahlte den Löwenanteil, trotzdem blieb ein satter Batzen, den Susanne B. stemmen musste. Melanie braucht diverse Therapien, ein behindertengerechtes Fahrzeug will gewartet werden. Das Mädchen muss häufig Privatärzte in Anspruch nehmen: "In einer Kassenordination ist es meistens viel zu hektisch. Melanie braucht schon zum Ausziehen der Strumpfhose aufgrund ihrer Bewegungseinschränkung viel länger als andere Kinder", sagt Frau B.

Die 733 Euro und 4 Cent, die Susanne B. früher an Mindestsicherung bekam, hielten sie und ihre Tochter über Wasser. Seit Ende Mai ist alles anders.

Laut Bescheid der Bezirkshauptmannschaft stehen Susanne B. nur 386,29 Euro pro Monat zu. Gemäß der neuen Gesetzeslage werden der Mutter nämlich 350 Euro vom Pflegegeld ihrer Tochter als Einkommen angerechnet. Die fehlen nun in der Kasse, da die Mindestsicherung gekürzt wurde. Für Mutter und Tochter bedeutet das schwere Einschnitte. "Ich sammle das Vorlaufwasser der Dusche für die Toilette. Und das Duschwasser sammle ich zum Bodenaufwaschen. Ich nähe und stricke viel, sonst könnten wir uns kaum neue Kleidung leisten. Wir essen gut, aber nicht allzu viel."

Anfeindungen

Was Susanne B. wirklich zu schaffen macht, sind die Anfeindungen. "Mir wird von anderen Frauen vorgeworfen, dass ich nicht arbeiten gehe." Melanies Betreuung mache einen Vollzeit-Job unmöglich. "Wenn es in der Gegend die Betreuung geben würde, die Melanie braucht, könnte ich ihr ein, zwei Tage zumuten und arbeiten gehen. Aber andererseits darf ich ja nichts dazuverdienen."

Von Behörden hat Susanne B. die Nase voll. "Man wird von oben herab behandelt. Letztens wurde mir gesagt: Anderen geht’s auch schlecht, die regen sich auch nicht auf."

Dass man als Mindestsicherungsbezieher "gemustert" werde, tut Susanne B. weh. "Ich komme ja nicht mit einem Sechser-Träger Bier und lieg den ganzen Tag vorm Fernseher. Es wird schon Menschen geben, die das System ausnutzen. Wir tun es sicher nicht." Gäbe es in Österreich Unterhaltsvorschuss auch für Ehefrauen, "dann wär unser Dasein als Almosenempfänger sofort vorbei". Susanne B. stünde eigentlich Ehegattenunterhalt zu, den ihr Mann aber schlicht nicht zahlt.

"Das Schlimmste für mich ist die Frage: Wie kann ich so einem Kind das Geld im Monat wegnehmen?" Letztens bekam sie bei der Behörde zu hören, dass sie ihre Tochter ja mit 18 Jahren ohnehin ins betreute Wohnen geben könne. "Das ist die Lösung, die mir angeboten wird? Dass ich mein Kind einfach wegschieben soll? Das ist menschenverachtend."

Der Verfassungsgerichtshof prüft erneut Regelungen für die Mindestsicherung in NÖ. Das Landesverwaltungsgericht beantragte wegen zwei Paragrafen die Aufhebung wegen Verfassungswidrigkeit. Im Fokus stehen geringere Mindeststandards bei unter fünf Jahren Aufenthalt und die Deckelung.
Laut Paragraf 11a des nö. Mindestsicherungsgesetzes betragen die Mindeststandards-Integration zur Deckung des Lebensunterhaltes für Hilfe suchende Personen, die sich innerhalb der letzten sechs Jahre weniger als fünf Jahre in Österreich aufgehalten haben, maximal 522,50 Euro. Nach Paragraf 11b wird der Mindestsicherungsbezug aller Personen, die gemeinsam in einer Haushalts- oder Wohngemeinschaft leben, mit 1500 Euro gedeckelt.
Am 28. Juni hatte der VfGH in einem Erkenntnis eine Regelung in NÖ als verfassungskonform angesehen, wonach subsidiär Schutzberechtigte im Gegensatz zu Asylberechtigten nicht mehr Anspruch auf Leistungen aus der bedarfsorientierten Mindestsicherung, sondern nur noch auf Kernleistungen nach dem Grundversorgungsgesetz haben.
Zu den Kritikern des nö. Mindestsicherungsmodells zählen die Grünen. Landeschefin Helga Krismer spricht vom „niederträchtigsten und gemeinsten Gesetz“ und fordert dessen Aufhebung: „Es braucht eine bundeseinheitliche Regelung, die den Menschen in Notsituationen mit einer entsprechenden bedarfsorientierten Mindestsicherung ein menschenwürdiges Leben ermöglicht.“
„Man spart durch die strengeren Modalitäten vielleicht zehn Millionen Euro ein und gleichzeitig pulvert das Land 87 Millionen Euro in eine einzige örtliche Umfahrung.“ Alleinerziehenden und Kindern fehle das Geld jedoch. „Es geht hier um Geld, das für Spezialschuhe fehlt. Oder für frisches Gemüse im Kühlschrank.“ Die wenigsten Betroffenen würden sich an die Öffentlichkeit trauen. „Sie genieren sich, weil sie von der Gesellschaft den Stempel ‚Minderwertig‘ aufgedrückt bekommen.“

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