Corona: Das einzige Autokino Österreichs darf im Mai öffnen

Corona: Das einzige Autokino Österreichs darf im Mai öffnen
Doch die Betreiber würden gerne früher öffnen und kritisieren die Verordnungen.

In Deutschland und Südkorea boomen sie derzeit - die Autokinos gelten als sichere Alternative zu den herkömmlichen Kinos, die derzeit geschlossen bleiben müssen. Nun möchte auch das einzige Autokino Österreichs in Groß-Enzersdorf (Niederösterreich) seine Tore wieder öffnen. Der Plan wäre ein "sicheres Kino", bei dem man Tickets vorab online kauft und den QR-Code durch die Scheibe kontaktlos scannen lässt.

„Wir können den Menschen in dieser aktuell schwierigen Phase ein kleines Stück Normalität zurückgeben, aber man lässt uns nicht", sagt Markus Cepuder, einer der Betreiber. Denn eine erste Anfrage, ob man öffnen dürfe, wurde von der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf abgelehnt.

Zumindest vorerst nicht: Eine erste Anfrage, ob man öffnen dürfe, wurde von der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf abgelehnt. Denn das Betreten öffentlicher Orte sowie Kundenverkehr seien in Freizeiteinrichtungen wegen der Covid-19-Maßnahmen  verboten. Ausnahmen für Autokinos würden sich in den Verordnungen des Gesundheitsministeriums nicht finden lassen, steht in der Antwort der BH. 

Erst auf KURIER-Anfrage heißt es am Montag aus dem Amt der nö. Landesregierung: „Nach jetzigem Wissensstand dürfen Autokinos  nach Ablauf der Befristung ab 1. Mai wieder geöffnet werden.“

Kritik an Land und Ministerium

Damit wollen sich die Betreiber aber nicht zufriedengeben. „Die Kunden müssen aus ihrem Auto ja gar nicht aussteigen, wir werden versuchen, früher aufzusperren“, sagt Cepuder. Er hat sich Hilfe von Anwalt Gottfried Forsthuber geholt und ein Crowdfunding eingerichtet. Durch Letzteres sollen die Anwaltskosten gedeckt werden und die 525 m² große Leinwand hergerichtet werden. 

Corona: Das einzige Autokino Österreichs darf im Mai öffnen

Anwalt Gottfried Forsthuber

Forsthuber kritisiert die Interpretation der Verordnung durch die BH Gänserndorf und fordert das Gesundheitsministerium auf, die Verordnungen zu überarbeiten und Auslegungsfragen zu klären.

Vom Land Niederösterreich würde er sich wünschen, dass es eine Stellungnahme abgibt wie die Verordnungen von den Bezirkshauptmannschaften auszulegen seien. Schließlich würden Kinos in den Vollziehungsbereich des Landes fallen. 

"Es geht schließlich um Arbeitsplätze in sicherer Umgebung", sagt Forsthuber. Zudem würden laut dem Anwalt auch andere Branchen ungleich behandelt werden. So müssten etwa Waschstraßenbetreiber ohne Tankstelle geschlossen halten, während Tankstellen mit Waschstraße geöffnet haben dürfen. 

„Dass wir jetzt wenigsten wissen, dass wir spätestens im Mai aufsperren, ist gut. Aber das Kino ist bereit – und wir wollen trotzdem früher aufsperren“, sagt Cepuder.

Kommentare