Bürgermeister mit Praline vergiftet: Kein neues Verfahren für Helmut Osberger

Bürgermeister mit Praline vergiftet: Kein neues Verfahren für Helmut Osberger
Praline mit Strychnin versetzt, Spitzer Bürgermeister seit 12 Jahren im Wachkoma. Landesgericht Krems wies den Antrag auf Wiederaufnahme ab: Es gibt keine neuen Beweismittel.

Mit einer präparierten Praline war im Februar 2008 der Spitzer Bürgermeister Hannes Hirtzberger vergiftet worden. In der Praline hatte sich Strychnin befunden, Hirtzberger überlebte nur knapp, er ist seither ein Pflegefall. Als Täter wurde der Wirt Helmut Osberger ausgeforscht - er wurde wegen versuchten Mordes  zu lebenslanger Haft verurteilt, beteuerte aber seine Unschuld.

Er brachte einen Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens ein. Die nötige Giftmenge, so Osbergers Erklärung, hätte gar nicht in eine Praline gepasst. Das damalige Gutachten hätte Fehler aufgewiesen. Das Gericht beauftragte deshalb einen Sachverständigen, um das zu klären.

Und nun kam ein Richtersenat zu dem Schluss, dass keine neuen Beweismittel vorliegen. Es kommt also zu keinem neuen Prozess.

"Das Gericht sah in den vorgelegten Gutachten der Verteidigung kein geeignetes bzw. kein neues Beweismittel, um die Verurteilung infrage zu stellen", teilte Gerichtspräsident Richard Simsalik am Montagabend in einer Pressemitteilung mit. Nach Ansicht des Gerichts lägen keine neuen Beweismittel vor, "die alleine oder in Zusammenhang mit den bisherigen Beweisergebnissen im Strafverfahren geeignet sind, an dem Tatbestand des versuchten Mordes durch Verabreichung des Giftes Strychnin zu zweifeln".

Damit sind von der Verteidigung gesäte Zweifel an den gutachterlichen Feststellungen des renommierten Wiener Gerichtsmediziners Christian Reiter endgültig beseitigt. Reiter hatte nachgewiesen, dass dem damals 56-jährigen Spitzer Ortsvorsteher mit einer präparierten Praline nach dem Leben getrachtet wurde, die eine mehrfach tödliche Dosis Strychnin enthielt. Dem Naschwerk waren mehrere 100 Gramm des Rattengifts beigemengt worden. Als Täter wurde ein Weinbauer und Heurigenwirt ausgeforscht, dessen DNA-Spuren auf einem der Praline beigelegten Billett sichergestellt wurden. Der Mann wurde auch von seinen Söhnen belastet. Der Heurigenwirt wurde im Herbst 2008 von einem Kremser Schwurgericht wegen versuchten Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erhöhte die Strafe im März 2009 wegen der besonderen Heimtücke der Tat auf lebenslang.

Hirtzberger seit 12 Jahren im Wachkoma

Motiv für das grausame Verbrechen - Hirtzberger liegt seit nunmehr zwölf Jahren als Pflegefall in einer Art Wachkoma - war den rechtskräftigen gerichtlichen Feststellungen zufolge eine sich hinschleppende Umwidmung eines Grundstücks des Weinbauern in Bauland, das dieser möglichst rasch zu Geld machen wollte. Jener machte dafür Hirtzberger verantwortlich und soll ihm die vergiftete Praline samt einer Glückwunschkarte hinter den Scheibenwischer seines Pkw geklemmt haben. Hirtzberger aß die Süßigkeit am nächsten Morgen während seiner Fahrt in seine Kremser Kanzlei. Als ihm plötzlich schlecht wurde, konnte er noch anhalten und Passantinnen zurufen, diese sollten einen Arzt verständigen, er habe eine Praline gegessen und sei vergiftet worden. Danach verlor er das Bewusstsein, erlitt einen Herzstillstand und konnte nur dank einer funktionierenden Rettungskette reanimiert werden.

Im Vorjahr versuchte nach einem Verteidigerwechsel der Wiener Anwalt Wolfgang Blaschitz eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu erwirken. Er legte zwei Privatgutachten vor und behauptete, der gerichtsmedizinische Sachverständige Reiter habe unrichtige Berechnungen angestellt. Die von diesem nachgewiesene Menge Strychnin hätte in Wahrheit in der Praline gar nicht Platz. Reiter, der darauf vom Landesgericht Krems zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde und einen umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt bekam, konnte am Ende sämtliche Bedenken zerstreuen, wie sich aus der Pressemitteilung des Kremser Landesgerichts ergibt.

Kommentare