Pralinen-Krimi um Wachauer Gift-Attentat geht weiter
Der spektakuläre Kriminalfall um den vergifteten Bürgermeister Hannes Hirtzberger aus Spitz an der Donau im Bezirk Krems geht weiter: Zehn Jahre nach dem Anschlag mit einer Gift-Praline im Februar 2008 will der zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilte Heurigenwirt Helmut Osberger seine Unschuld beweisen.
Sein Verteidiger Wolfgang Blaschitz stellte am Mittwoch beim Landesgericht Krems einen Wiederaufnahmeantrag des Strafverfahrens. Zwei neue Gutachten sollen jetzt belegen, dass die Menge des Giftes unmöglich in einer bekannten Markenpraline Platz fand. Auch seien die Berechnungen des damaligen Gerichtsmediziners auf Grundlage des Urinbefunds „per se zweifelhaft“, heißt es in einer Expertise.
Wie der KURIER berichtete, sorgte der Fall und der darauffolgende Strafprozess international für Aufsehen. Die Anklage und später auch das Gericht gingen davon aus, dass der Rechtsanwalt und Wachauer Gemeindepolitiker durch Strychnin so schwer vergiftet wurde, dass er seither im Wachkoma liegt. Wegen der schweren Hirnschäden gilt eine Besserung als ausgeschlossen.
Rückblick
Das Gift soll sich in einer Praline befunden haben, die Hirtzberger am frühen Morgen des 9. Februar 2008 – gemeinsam mit einer Grußkarte – auf dem Dach seines Autos fand. Er aß sie und bekam bei der Fahrt nach Krems zu seiner Kanzlei gesundheitliche Probleme. Er blieb stehen, bat einen Passanten um Hilfe und brach in weiterer Folge zusammen. Monatelang musste er im Krankenhaus intensivmedizinisch behandelt werden.
Osberger will jetzt mit den von mehreren Sponsoren finanzierten Gutachten beweisen, dass er keinesfalls der Täter sein kann. Er verlangt laut Antrag eine Neubeurteilung seines Falls unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse und Beweise.
Gute Chancen
„Ich messe unserem seriös aufgearbeiteten Antrag gute Chancen bei“, sagt Verteidiger Blaschitz im Gespräch mit dem KURIER. Er zerpflückt das Gutachten des damaligen Gerichtsmediziners, der seine Analyse des vergifteten Opfers anhand einer Urinprobe durchführte.
In seiner Kalkulation ging der Mediziner von einer durchschnittlichen Ausscheidungsquote von sechs Prozent, die bei einem Gift wie Strychnin üblich ist, aus, und rechnete auf die konsumierte Strychnin-Menge von 0,7 Gramm – so viel wie ein Würfelzucker – hoch. Die soll seiner Ansicht nach mit einer Spritze in die Praline injiziert worden und von Hirtzberger unbewusst aufgenommen worden sein. „Interessant ist, dass er seinen Versuch während des Prozesses nicht mehr wiederholen wollte“, meint Blaschitz.
Deutsche Pathologiespezialisten aus München widersprechen den Behauptungen ihres österreichischen Kollegen und nehmen bei ihren Berechnungen eine Blutprobe zu Hilfe. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass das Opfer rund fünf Gramm des Giftes zu sich genommen haben muss. Das Brisante dabei: Diese Menge passt aber keinesfalls in die verwendete Praline. Auch dann nicht, wenn daraus die Kirsche entfernt wird.
Unzulässig
Auch ein Arzneimittel-Experte der Meduni Wien kommt nach Durchsicht beider Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Berechnungsmethode, die der Gerichtsmediziner verwendet hat, unzulässig sei: „Dies ist umso bemerkenswerter, weil dieser in seinem Gutachten selbst darauf hinweist, dass bei einer Zufuhr von 700 Milligramm nur (weniger als) ein Prozent im Harn wiedergefunden wurde.“ So lasse sich aus den zirka 40 Milligramm, die im Harn entdeckt wurden, errechnen, dass Hirtzberger mehr als vier Gramm Strychnin zu sich genommen habe. „Daraus ergibt sich der zwingende Schluss, dass der Tathergang anders gewesen sein muss“, erklärt der Wiener Facharzt in seiner Expertise.
Ein dreiköpfiger Richtersenat muss jetzt prüfen, ob die Beweismittel für eine Wiederaufnahme ausreichen. Bis die Entscheidung fällt, kann es allerdings noch einige Zeit dauern, sagt Gerichtssprecher Ferdinand Schuster.
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