Bub in Hundebox gesperrt: Mutter geht gegen Schuldspruch in Berufung

Bub in Hundebox gesperrt: Mutter geht gegen Schuldspruch in Berufung
Es wurde auch Berufung wegen des privatrechtlichen Zuspruches von 80.000 Euro angemeldet. Opferanwalt kann das "nicht nachvollziehen".

Als „Jahrhundertfall“ wurde das Martyrium, das ein 12-Jähriger 2022 im Waldviertel erleiden musste, tituliert.

Die Mutter soll ihren Sohn beinahe zu Tode gequält haben. In der Vorwoche gab es dann die Urteile: Die 33-jährige Kindsmutter sowie ihre Freundin, die an den Taten beteiligt gewesen sein soll, wurden schuldig gesprochen. Sie müssen für 20 bzw. 14 Jahre in Haft – nicht rechtskräftig.

Laut eines Berichts von Puls 24 hat die  Mutter jetzt über ihre Anwältin Astrid Wagner Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung wegen der Strafe und Berufung wegen des privatrechtlichen Zuspruchs von 80.000 Euro angemeldet.

„Ärgerlich“

Vor allem die Berufung wegen des privatrechtlichen Zuspruchs sei ärgerlich, sagt der Anwalt des Opfers, Timo Ruisinger. „Wenn man sich vor Augen hält, was das Leben psychisch für die Zukunft für das Kind mit sich bringt, muss man zu dem Ergebnis kommen, dass es mehr als 80.000 Euro sein müssten. Dass man ihm nicht mal das lassen kann, was ihm zugesprochen wurde, kann ich nicht nachvollziehen.“

Anwältin Wagner versteht die Aufregung im Gespräch mit dem KURIER nicht wirklich. Sie habe zu dem Schritt aus „anwaltlicher Vorsicht“ geraten. „Es ist reine Formsache“, so Wagner und weist darauf hin, dass ihre Mandantin bereits 500 Euro an den Sohn bezahlt habe und weiterhin Reue zeige.

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