Vösendorf: Illegales Bordell im Wohngebiet sorgt für Aufregung

In Amsterdam werden Führungen entland der Fenster von Sexarbeiterinnen verboten.
Schon im Jänner 2023 hatten die Pläne, ein Bordell in der Vösendorfer Wiesengasse zu eröffnen, für heftige Reaktionen seitens der Anrainer gesorgt. Man startete eine Online-Petition dagegen, um die „sittliche Gefährdung der Kinder und Jugendlichen“ zu verhindern. Auch die Wertminderung der angrenzenden Reihenhäuser wurde ins Treffen geführt - durch den Kundenverkehr.
Betrieb trotz Verbots
Denn die Wiesengasse war bislang eine ruhige Wohngegend. Bürgermeister Hannes Koza (ÖVP) stellte sich auf die Seite der Anrainer und erließ eine Verordnung, die das Projekt verhindern sollte. Anbahnung und Ausübung der Prostitution ist gemäß der Verordnung in der Region um die Wiesengasse verboten. Doch das scheint die Betreiber nicht zu stören.
Obwohl das Verbot auch von der Rechtsabteilung des Landes NÖ bestätigt wurde und damit ganz offiziell in Kraft getreten ist, startete der Betrieb schon vor einigen Monaten. "Ich habe auch davon erfahren, kann aber als Bürgermeister aktuell nichts machen", sagt Koza. "Die Missachtung der Verordnung muss von der Polizei überprüft und geahndet werden."
Spielplätze und Schulweg
Kozas Einstellung ist klar: „Wir haben dort drei Kinderspielplätze im Umkreis von 250 Metern und es ist ein Schulweg. Das sollte als Begründung reichen, um ein Bordell abzulehnen.“ Seine negative Einstellung zu ihrem Ansinnen habe er den Projektbetreibern auch persönlich mitgeteilt. Diese haben gegen die Verordnung Rechtsmittel ergriffen, die aber erfolglos geblieben seien.
Dass in dem "Massagesalon" in der Wiesengasse tatsächlich Prostitution betrieben wird, bestätigt man seitens des Bezirkspolizeikommandos Mödling. Bereits im Sommer dieses Jahres sei man deshalb aktiv geworden. Es gab eine Überprüfung des Betriebes und eine Meldung an das Landeskriminalamt. Dieses übernahm die weiteren Ermittlungen - auch in Hinblick auf möglichen Menschenhandel. Weitere Schritte müsse nun die Bezirkshauptmannschaft Mödling ergreifen.
Bis zu 7.200 Euro Geldstrafe
Das tut Bezirkshauptmann Philipp Enzinger auch, wie er auf KURIER-Nachfrage betont. "Es stimmt, dass die Prostitution dort nach der Verordnung der Gemeinde verboten ist. Laut Gesetz können wir Verstöße gegen dieses Verbot beim ersten Mal mit bis zu 3.600 Euro Geldstrafe ahnden, bei jedem weiteren Fall mit bis zu 7.200 Euro." Die Behörde könne den Betrieb allerdings rein rechtlich nicht schließen: "Das ist im Gesetz nicht vorgesehen." Ein Strafverfahren werde derzeit gerade geprüft.
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