Bizarres Stalking an Primar

Bizarres Stalking an Primar
Prozess: Eine Ärztin muss sich am Landesgericht St. Pölten wegen Stalking verantworten.

„Ich hab ihm von meinem Urlaub erzählt und ihn gefragt, ob er sich vorstellen kann, mit mir Urlaub zu machen. Da hat er mich leidenschaftlich geküsst“ schildert die Angeklagte. Richter: „Gab es eine Liebesbeziehung?“Ja, die sei „gegenseitig“ gewesen. „Ich hab das Gefühl gehabt, je mehr er mich liebt, desto mehr stößt er mich weg.“ Richter: „Haben Sie nie das Gefühl gehabt, dass Sie ihn damit belästigen?“ Angeklagte: „Nein, absolut nicht.“

Es ist eine Ärztin, die sich am Landesgericht St. Pölten wegen Stalking (beharrliche Verfolgung) verantworten muss. Die 53-Jährige (verheiratet, Kinder) ist überzeugt, dass sie ein Primararzt aus dem Mostviertel liebt. Mit 2000 e-Mails schüttete sie ihn seit 2006 zu, teilte ihm ihre Ferien-Hoteletage mit, beglückte ihn mit Nacktfotos. Fragte sogar bei potenziellen Trauzeuginnen für eine angebliche Hochzeit mit dem Angebeteten nach.

Und was sagt das - ebenfalls verheiratete - Ziel des offenbaren Liebeswahns? „Sie hat versucht, mich zu küssen und mir zwischen die Beine gegriffen.“ Unangemeldet sei die Ärztin in seiner Privatwohnung aufgetaucht, umschleiche nachts sein Auto. Er habe ihr „mehrfach in schroffer Form gesagt, dass sie mich in Ruhe lassen soll“. Angst habe er, sagt der Primar, „weil ich weiß, dass das etwas Abnormes ist.“

 

Tatausgleich

Richter Markus Grünberger - „ich bin ein trockener Jurist, kein Psychiater“- versteht nicht, wieso die beiden nicht reinen Tisch machen können. Er macht ein pragmatisches Angebot: Die psychologisch ausgebildete Ärztin muss sich ihm Rahmen eines Außergerichtlichen Tatausgleichs mit dem Stalking-Opfer aussöhnen. „Sie bekommen von mir eine letzte Chance!“ Frau Doktor weint bitterlich: „Das würde mir sehr helfen.“

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