Biber macht Wirt zu "Rechtsbrecher"

Die Aktivitäten von Bibern werden recht unterschiedlich bewertet
Jaidhof. Von Tieren angelegter Teich ist nicht genehmigt, Grundeigentümer steht in der Pflicht.

Wer das einsam gelegene Restaurant Forellenhof in Jaidhof, Bezirk Krems, besucht, wird beim Speisen mit einem Blick auf idyllische Teichanlagen belohnt. Was der Gast nicht weiß: Besitzer Erich Wruhs ist der Verzweiflung nahe. Er muss sich der Behörde gegenüber für einen nicht genehmigten Teich auf seinem Grundstück verantworten. Doch nicht er hat den Teich angelegt, sondern eine Biberfamilie.

"Seit sechs Jahren habe ich die Biber auf dem Gelände. Jungtiere haben bei dicken Buchen, die über hundert Jahre alt sind, rundherum die Rinde abgenagt und die Bäume gehen ein", erzählt Wruhs, der das Areal mit dem auf Stelzen ins Wasser gestellte Lokal vor längerer Zeit erworben hat. Mittlerweile musste er viele Bäume rund um seine Fischteiche mit Drahtgittern schützen.

Oberhalb seiner genehmigten Anlagen ist im Lauf der Jahre ein neuer Teich entstanden, weil Biber einen Abfluss verstopft haben. Der Teich ist der technischen Gewässeraufsicht ein Dorn im Auge, weil es keine Genehmigung dafür gibt.

"Dort stören mich die Aktivitäten des Bibers nicht, da ist ein wertvolles Feuchtbiotop entstanden", meint Naturliebhaber Wruhs. Er versteht zwar, dass die Behörde einen Genehmigungs-konformen Zustand einfordert, aber nicht, dass er den herstellen muss. "Es stimmt, das ist eine etwas kuriose Situation", betätigt Bezirksverwaltungschefin Elfriede Mayrhofer. Aber: "Das Verfahren läuft noch , wir sind in engem Kontakt mit dem Grundbesitzer", sagt sie.

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