Berittene Polizei: Ausbilder wegen Körperverletzung verurteilt
Noch steht in den Sternen, wie es mit der berittenen Polizei in Österreich weitergeht, eine Entscheidung im Innenministerium steht nach wie vor aus. Einen Schlusspunkt gibt es hingegen im kuriosen Gerichtsprozess rund um die Reiterstaffel in Wiener Neustadt. Der frühere Ausbildungsleiter Roland P. wurde am Donnerstag am Bezirksgericht Wiener Neustadt nicht rechtskräftig wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihm wurde damit die Schuld an einem schweren Reitunfall der 29-jährigen Polizeischülerin Alexandra H. angelastet.
Die Zukunft der berittenen Polizei ist ungewiss
Schlüsselbein gebrochen
Die Reiterin trabte am 19. Juli mit dem Pferd „A-Rock“ auf der Reitwiese in der Theresianischen Militärakademie in Wiener Neustadt, als das Tier in ein Loch trat und bis zur Schulter darin versank. Bei dem Sturz brach sich die Beamtin das linke Schlüsselbein, das Pferd blieb unverletzt.
Laut dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hätte der Bundesheeroffizier und Obmann der Sektion Reiten des Heeressportvereins Roland P. die auszubildenden Beamten vor der Gefahr auf der Reitwiese warnen müssen. Am Rand der Wiese befanden sich 17 Löcher für die Aufnahme von Fahnenmasten. Roland P. hatte den beiden Stallburschen im Herbst 2017 selbst den Auftrag gegeben, die Masten für einen Neuanstrich abzumontieren. Geschlossen wurden die im Durchschnitt 9 Zentimeter großen Löcher allerdings nicht. Deckel dafür gab es keine, sagten die beiden Stallarbeiter am Donnerstag im Zeugenstand aus.
Das sei auch nicht notwendig gewesen, beteuerte Roland P.. Der Umfang der Löcher sei zu klein gewesen, dass ein Pferd hineintappen hätte können. Die Hufe haben einen Durchmesser von 15 Zentimeter oder mehr.
Allerdings fehlte bei einem der Löcher der Betonring wodurch das Erdreich sich aufgelockert und nachgegeben haben dürfte. „Man hat das nicht gesehen. Ich selbst bin ja jeden Tag dort geritten. Auch meine Frau und meine Kinder“, beteuerte der Ausbildungsleiter, die Gefahr selbst nicht erkannt zu haben. Laut seinem Anwalt, Wolfgang Seifert, ist P. einer der renommiertesten Parcoursbauer für Pferdeturniere in Österreich. „Bei keinem dieser Turniere ist je etwas passiert. Das unterstreicht schon die Zuverlässigkeit meines Mandanten.“
Urteilsbegründung
Die Richterin sah es etwas anders. Auch wenn dem Oberstleutnant kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist, so hätte er zumindest vor der Gefahr warnen oder sie beseitigen müssen. Beides habe er unterlassen. Die Geldstrafe fällt mit rund 720 Euro deshalb milde aus, so die Vorsitzende.
Der Angeklagte und sein Anwalt legten Berufung ein, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
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