Bei Wiederholungswahl in Kematen/Ybbs gelten "eingefrorene Rechte"
In Kematen/Ybbs müssen die Bürger 2026 wieder zur Wahlurne gerufen werden.
Mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs, dass das Ergebnis der Gemeinderatswahl vom heurigen Jänner in Kematen an der Ybbs (Bezirk Amstetten) ungültig ist, liegt der Ball nun bei der Niederösterreichischen Landesregierung. Diese muss der Ybbstaler Marktgemeinde einen neuen Wahltermin vorgeben. Wobei der neue Wahlgang selbst unter sehr speziellen Voraussetzungen stattfinden muss.
Die Verfassungsrichter haben, wie vom KURIER berichtet, die rechtswidrige Ausstellung von 19 Wahlkarten als Grund für das Erkenntnis genannt. "Das Verfahren zur Wahl des Gemeinderates der Marktgemeinde Kematen an der Ybbs vom 26. Jänner 2025 ist insoweit aufzuheben, als es der Veröffentlichung der Wahlvorschläge nachfolgt“, heißt es in dem Urteil.
Wahlrecht
Das bedeutet, dass die Rechte der ersten Wahl regelrecht eingefroren sind. Zur Wahlwiederholung dürfen nur jene Kandidaten antreten, die auch bei der letzten Wahl am 26. Jänner am Wahlzettel standen.
Ebenso sind auch nur jene Kematner Bürger wahlberechtigt, die das auch bei der ersten Wahl waren. Zugezogene oder auch junge Gemeindebewohner, die mittlerweile das Wahlalter erreicht haben, dürfen laut Auskunft des Landes NÖ bei der nun neu auszuschreibenden Gemeinderatswahl nicht wählen.
Politisch werden nun neuerlich nur die ÖVP und die SPÖ mit ihren Spitzenkandidaten Juliana Günther und Matthias Fischböck um die Gunst der Gemeindebürger werben. FPÖ oder Grüne hatten es zuletzt nämlich nicht geschafft, in der rund 2.700 Einwohner zählenden Gemeinde Wahllisten aufzustellen.
Keine konkreten Angaben konnte der KURIER zu einem möglichen Wahltermin erfahren. Das sei grundsätzlich noch gar nicht möglich, weil die Landeshauptwahlbehörde und die Landesregierung bis Dienstagmittag vom Verfassungsgerichtshof auch noch gar nicht offiziell vom Erkenntnis über die ungültige Wahl informiert worden waren.
Landesregierung
Weil es in der kommenden Weihnachtswoche und auch in der ersten Jännerwoche wegen des Dreikönigsfeiertags keine Sitzung der Landesregierung gibt, könnte frühestens Mitte Jänner ein Wahltermin für Kematen bestimmt werden. Eine gesetzliche Frist gebe es für die Festlegung des Termins nicht, heißt es im St. Pöltner Regierungsviertel.
Rein theoretisch könnte das Land den Wahlgang in Kematen auch in einen "kleinen Wahlsonntag“ in NÖ einbauen. Es stehen nämlich noch zwei weitere mögliche kommunale Neuwahlen in NÖ an. Nach der Selbstauflösung des Gemeinderats in der Bezirksstadt Neunkirchen muss die Landesregierung dort binnen zwei Monaten einen Termin fixieren. Offen ist noch ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur bereits im Mai einmal wiederholten Wahl in Gablitz (Bezirk St. Pölten-Land). Gegen diese war erneut ein Einspruch eingebracht worden. Auf das Erkenntnis wird noch gewartet.
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