Höchstgericht erklärt Gemeinderatswahl in Kematen/Ybbs für ungültig

Das Gemeindeamt Kematen/Ybbs in Österreich ist ein gelbes Gebäude mit rotem Ziegeldach.
Der Verfassungsgerichtshof gibt Anfechtung der SPÖ statt. Das Wahlergebnis mit 12 Sitzen für ÖVP und 9 Sitzen für SPÖ ist demnach ungültig.

Einen politischen Knalleffekt gibt es noch vor Weihnachten in der Marktgemeinde Kematen/Ybbs im Bezirk Amstetten. Dort hat der von der SPÖ angerufene Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 26. Jänner dieses Jahres aufgehoben. 

Nachdem die NÖ Landeswahlbehörde die Einsprüche abgewiesen hatte, wendet sich die Liste "SPÖ Team Matthias Fischböck" an den VfGH. Dieser gab der Anfechtung nun mit einem Urteil vom 4. Dezember statt.

Nach den Gemeinderatswahlen waren von der Landeswahlbehörde zwölf Anfechtungen in elf Gemeinden eingelangt. Jene aus Kematen war abgelehnt worden. Die SPÖ hatte kritisiert, dass Stimmberechtigte beim Wählen beobachtet, angeleitet und unter Druck gesetzt worden seien, Identitätsnachweise fehlten, Wahlkarten fälschlicherweise angeboten und Wahlkartenanträge nicht von den Antragstellern selbst ausgefüllt worden seien. "Jetzt sind wir in unserer Kritik bestätigt worden. Ich hatte noch gar keine Zeit, das Urteil genau durchzustudieren“, so der erste Kommentar von SPÖ-Fraktionschef Matthias Fischböck.

Der VfGH ist in seiner Einschätzung jedenfalls sehr klar: "Das Verfahren zur Wahl des Gemeinderates der Marktgemeinde Kematen an der Ybbs vom 26. Jänner 2025 ist insoweit aufzuheben, als es der Veröffentlichung der Wahlvorschläge nachfolgt“, heißt es im Entscheid. Demnach fehlen bei 19 schriftlichen Wahlkartenanträgen Angaben zur Glaubhaftmachung der Identität des Antragstellers. Die Landesbehörde hatte argumentiert, dass die betroffenen Wahlkarten nicht wahlentscheidend gewesen seien.

Der VfGH sah diese  Angelegenheit anders. Die rechtswidrige Ausstellung von jedenfalls 19 Wahlkarten könnte auf das Wahlergebnis insofern von Einfluss sein, als eine geänderte Zuordnung von 19 Stimmen zur SPÖ auch eine Änderung der Wahlzahl auf 67 und eine Änderung der Mandatsverteilung zur Folge haben könnte, hieß es in dem 30-seitigen Urteil, das dem KURIER vorliegt. In diesem Fall wäre das 21. Mandat gemäß der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 zu losen. 

Andere Anfechtungsgründe

Die Wahlkarten-Misere reichte den Verfassungsrichtern bereits, auf die anderen Anfechtungsgründe gingen sie daher gar nicht mehr ein.

Bei der Wahl verlor die ÖVP zwei Mandate auf zwölf Sitze, die SPÖ holte zwei auf neun Sitze. „Die Entscheidung ist anzuerkennen. Es wurden bei 19 Wahlkarten formale Mängel festgestellt.Jetzt wird das Land einen neuen  Wahltermin vorgeben“, sagt ÖVP-Bürgermeisterin Juliana Günther. Bei 19 Wahlkarteneinreichungen hätten die Passnummern gefehlt, man habe "nichts Unrechtes getan“. Jetzt wolle man in der Gemeinde jedenfalls den Weihnachtsfrieden wahren und dann mit voller Kraft weiterarbeiten, sagt die Ortschefin. Informationen über einen möglichen Wahltermin gibt es noch nicht.

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