Giftköder und Schrotkugeln sind die größte Bedrohung für streng geschützte Greifvögel wie Kaiser- und Seeadler, Mäusebussard oder Rotmilan.
Im nö. Weinviertel, dem Bermudadreieck für diese gefährdeten Könige der Lüfte, sind in den vergangenen fünf Jahren mehr als 120 Tiere vergiftet oder abgeschossen worden. Und aktuell dürfte es wieder jemand in Guntersdorf im Bezirk Hollabrunn bewusst auf Greifvögel abgesehen haben. Wie die Tierschutzorganisation Birdlife bekannt gab, deutet alles auf eine systematische Verfolgung hin.
Anfang September wurde in der Eulen- und Greifvogelstation Haringsee eine angeschossene Rohrweihe anonym abgegeben. Ein Tippgeber berichtete von weiteren verletzten Greifvögeln. Experten von Birdlife Österreich entdeckten im Raum Guntersdorf tatsächlich vier Rohrweihen, vier Mäusebussarde und eine Wiesenweihe mit sogenannten „Schussmarken“. „Die Vögel wiesen auffällige Federlücken auf, die typischerweise beim Beschuss mit Schrot entstehen“, erklärt Johannes Hohenegger von Birdlife.
Spürnase
Aufgrund des Verdachts führte die Polizei zusammen mit der Hundestaffel von Birdlife eine Suchaktion in dem Gebiet durch. Der speziell für diese Zwecke ausgebildete Naturschutzhund „Charlie“ stellte dabei seine feine Nase unter Beweis. Er stöberte in einem Feld zwei verendete Mäusebussarde auf. Im Körper eines der Tiere fand sich Schrot, der zweite Befund steht noch aus. „Der Einsatz von Hunden bei der Bekämpfung von Greifvogelverfolgung ermöglicht uns noch effektiver tote Tiere zu finden. In Folge erhoffen wir uns dadurch höhere Aufklärungsraten“, sagt Pressesprecherin Susanne Schreiner.
Die Tierschutzorganisation finanziert die einjährige Ausbildung der Hunde. Vier Spürnasen, darunter Charlie als der in diesem Bereich erfahrenste Spürhund, sind bereits zertifiziert, ein weiterer Vierbeiner in Ausbildung.
In dem jüngsten Fall von Guntersdorf ermittelt nun das nö. Landeskriminalamt wegen vorsätzlicher Schädigung des Tier- und Pflanzenbestandes. Der Strafrahmen beträgt bis zu zwei Jahre Haft. Ein neuer Erlass des Justizministeriums ermöglicht nun eine effektivere Verfolgung durch die Strafbehörden im Fall von Wildtierkriminalität.
Das Gesetz sah bisher erst die Tötung von mehreren Tieren als vorsätzliche Schädigung des Bestandes. Nun stellt aber schon ein einziges totes Exemplar eine ausreichende Menge im Sinne des Strafrechts dar. „Ziel des Erlasses ist es auch, eine effizientere Strafverfolgung bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigung des Tierbestandes zu ermöglichen“, heißt es vonseiten des Justiz- und Klimaschutzministeriums.
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