81-jähriger Ex-Pater muss weiter in Stein einsitzen
Mit 81 Jahren ist August M. einer der ältesten Gefangenen in der Strafvollzugsanstalt Stein in Krems (NÖ). Er sitzt seit März hinter Gittern, davor war er in einer Seniorenresidenz in Wels untergebracht. Der wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs von Zöglingen im Jänner vom Oberlandesgericht Linz rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilte Ex-Konviktsdirektor des Stiftes Kremsmünster (OÖ) gilt als problemloser Häftling. "Er ist ein sehr ruhiger Insasse, er grüßt und sagt Bitte und Danke. Hätten wir lauter Gefangene mit derart angenehmen Umgangsformen, wäre unser Leben leichter", lobt Anstaltsleiter-Stellvertreter Roland Wanek. Der betagte Häftling falle auch nicht durch "aufdringliche" Religiosität auf, führe ein mönchisches, eher zurückgezogenes Leben. "Er besucht aber regelmäßig den Gottesdienst."
M.s Verhalten war jedoch nicht immer so mustergültig. Zwischen 1967 und 1996 lebte der Ex-Pater seine pädophile Neigung an Generationen von Stiftsschülern aus. Manche der minderjährigen Opfer wurden körperlich schwer misshandelt, teils ging er mit Ochsenpeitsche, Tritten oder beidhändig ausgeführten "Stereowatschen" auf die Schutzbefohlenen los. Es kam auch vor, dass er Kinder einfach für "vogelfrei" erklärte – Mitschüler durften den Betreffenden dann drangsalieren, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. M. drohte einigen auch damit, seine Pumpgun zu holen, die er bis 2010 illegal besaß.
Zu solcherart Brutalitäten dürfte der 81-Jährige rein körperlich aber nicht mehr in der Lage sein. "Seine Mobilität ist stark eingeschränkt, er kann sich nur sehr langsam und auf einen Stock gestützt fortbewegen", bestätigt sein Anwalt Oliver Plöckinger. Der Ex-Pater leide an fortschreitenden Nervenproblemen in den Beinen sowie einer altersbedingten Demenz. In der Sonderkrankenanstalt von Stein ist er nach einem Aufenthalt in einem Drei-Bett-Raum mittlerweile in einem Einzelzimmer untergebracht und bekommt regelmäßig Therapien. Plöckinger: "Ein Problem ist aber, dass sein Gesundheitszustand nicht mehr besser wird, mein Mandant ist auch nur begrenzt haftfähig."
Prüfung der Haftbedingungen
In einer Expertise des Gerichtssachverständigen Johann Haberl wurde eigens angeführt, dass der sturzgefährdete M. (Pflegestufe 3) nur in Anstalten inhaftiert werden kann, die über eine behindertengerechte Ausstattung ähnlich eines Seniorenheims verfügen. Da M. zunächst der Ansicht war, dass das in Stein nicht der Fall ist, stellte sein Anwalt einen Antrag auf Prüfung der Haftbedingungen. Haberl begutachtete die Einrichtung und kam nun zu dem Schluss, dass die Ausstattung für M.s Gesundheitszustand ausreichend sei. "Mein Mandant nimmt das jetzt einmal so hin, wie es ist, er ist da demütig", betont Plöckinger. Grundsätzlich dürfe aber angenommen werden, dass er auch in einem Seniorenheim den Tag kaum anders als in Stein, nämlich vorwiegend sitzend, verbringen könnte. "Er würde auch dort nicht davonlaufen." Plöckinger versteht aber, dass es für manche Opfer sicherlich eine Genugtuung ist, den Ex-Pater in einem Hochsicherheitsgefängnis zu wissen.
In Stein, wo der älteste Häftling 84 Jahre ist, sieht man die Betreuung der Senioren als unproblematisch an: "Das medizinische Personal hat im Rahmen der Grundausbildung auch geriatrische Betreuung absolviert."
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