50-Jährige starb bei OP: Ärzte vor Gericht

50-Jährige starb bei OP: Ärzte vor Gericht
Mistelbach: Sechs Operateure sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt - zwei davon sagten am Dienstag aus.

Anklage wegen fahrlässiger Tötung: Weil eine 50-jährige Patientin bei einer Routine-OP starb, müssen sich sechs Mediziner vom Weinviertel-Klinikum in Mistelbach vor dem Bezirksgericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft ortete grobe Mängel und Vernachlässigung bei der Durchführung der Gebärmutterspiegelung, bei der ein Myom entfernt werden hätte sollen. Laut Anklage wurde dabei verabsäumt die Spülflüssigkeit zu überwachen. Die 12 Liter "Ringer-Lösung" hätten letztlich bei der Patientin zu einem Überwässerungssyndrom und zum Herzversagen geführt.

"Nicht schuldig"

Beim Prozess-Auftakt Mitte Juni bekannten sich alle sechs Angeklagten "nicht schuldig". Nach der Befragung des Anästhesisten-Teams wurden gestern die zwei Operateure vom Richter befragt. Der 44-jährige Oberarzt, der schon 350 derartige Hysteroskopien durchgeführt haben will, sagte aus, dass sich das Myom nicht mit dem am Instrument befestigten Messer entfernen ließ. Da der Primar-Arzt nicht mehr im Hause war, übergab er die OP an die diensthabende Oberärztin. Noch bevor die  Medizinerin das Geschwür mit einer anderen OP-Technik entfernen konnte, meldete die Anästhesie, dass es der Patientin sehr schlecht gehe. Um der Frau einen weiteren Eingriff zu ersparen, wollte sie die Resektion zu Ende bringen.

Dienstag Nachmittag wurde neuerlich auf 6. August vertagt.  Da sollen dann die Gutachter zu Wort kommen.

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