14 Monate Haft für Alko-Lenker nach tödlichem Crash bei St. Pölten

Landesgericht St. Pölten
Unglückslenker hatte bei Zusammenstoß mit 20-jähriger Bikerin 2,2 Promille im Blut. Schuldspruch am Landesgericht ist nicht rechtskräftig.

„Es waren drei Bier, aber dann kam der blöde Schnaps.“  

Wie viel Alkohol er genau vor dem tödlichen Crash  im Bezirk St. Pölten-Land  getrunken hatte, konnte der 41-Jährige dem Richter am Landesgericht St. Pölten nicht beantworten. Weil er Ende September mit einem Leihauto bei Inzersdorf-Getzersdorf eine 20-jährige Motorradlenkerin auf der Gegenfahrbahn gerammt und getötet hat, wurde der Lenker am Donnerstag zu 14 Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Berufung

Gegen die Höhe des Urteils legte der Beschuldigte aus dem Bezirk Baden Berufung ein, weshalb der Schuldspruch wegen grob fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr nicht rechtskräftig ist.

Der  Angeklagte, der zumindest 2,2 Promille Alkohol im Blut hatte, als es zum furchtbaren Zusammenstoß auf der L113 auf gerader Strecke bei Walpersdorf kam, sei voll geständig, wolle für sein Verhalten Verantwortung übernehmen. Er „weiß, dass er den größten Fehler seines Lebens gemacht hat“, erklärte  seine Anwältin am Prozessbeginn. Ihrem Mandanten sei es physisch und psychisch nicht gut gegangen, sagte sie. 

Barbesuch nach Reha

In einer Bar in Traismauer hatte der Mann getrunken, nachdem er noch am Vormittag dieses verhängnisvollen Samstages in einem Reha-Institut war. "Das Unglück ist absehbar gewesen. Ein anderer Autofahrer hatte noch Glück, die arme Frau dann nicht mehr“, hielt Richter Slawomir Wiaderek dem Angeklagten die fahrlässige Autofahrt vor. Zwei Zeugen schilderten, wie der Unglückslenker in Schlangenlinie und viel zu schnell unterwegs gewesen war.

Er selbst habe jedoch gedacht, den Wagen gut zu beherrschen, gab der Angeklagte an. Bei der Kollision habe es einen "Riesenknall“ gegeben. Er sei ausgestiegen und habe die 20-Jährige liegen gesehen. Der Beschuldigte unternahm noch selbst Reanimationsversuche an der leblosen Frau.

Der 41-Jährige selbst erlitt beim Crash eine Gehirnerschütterung und Frakturen, worauf er für vier Tage ins Spital musste. Die 20-jährige Amelie B. starb noch an der Unfallstelle. Ihr Tod sorgte für Schock und Trauer in der Region.

Was ihn zum Trinken bewogen hat? "Ich weiß es echt nicht", so der Angeklagte. Den wies der Richter aber auch auf 15 verwaltungsstrafrechtliche Vergehen hin, die er seit 2021 auf sein Konto gingen.  Darunter auch zweimaliges Lenken eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss. 

Bewährungsstrafe

Zudem wurde der ausgebildete Hotelfachmann 2023 wegen einer Sachbeschädigung in der Wiener Lugner City zu sechs Monaten bedingter Haft auf Bewährung verurteilt. Von einem Widerruf der Strafnachsicht wurde hier am Donnerstag abgesehen, es erfolgte aber eine Verlängerung der Probezeit auf fünf Jahre.

Fahren unter Alkoholeinfluss sei aktuell im Steigen und werde etwas bagatellisiert, erklärte Richter Wiaderek in der Urteilsbegründung. Die Strafe solle auch eine generalpräventive Wirkung haben. Aus Sicht "der Eltern der Verstorbenen wird man wahrscheinlich nie schuld- und tatangemessen urteilen können“, erinnerte er auch an das Leid der Verwandten, die noch psychologische Betreuung brauchen. 

Aus dem Spital ins Gericht

So wie auch der Verurteilte, der direkt aus dem Klinikum Baden zum Prozess gekommen war. Er ist wegen seiner schlechten psychischen Verfassung in Spitalbehandlung.  

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