Gastwirte finden gnädige Richter

Rauchverbot bleibt Zankapfel
Verstoß gegen Rauchverbot wird in Wien milder bestraft, im Westen setzt man auf Abschreckung.

Das Landesverwaltungsgericht Wien hält die vom Magistrat verhängten Strafen für Gastwirte, die gegen das Tabakgesetz verstoßen haben, für überzogen. In der Regel werden sie um die Hälfte herabgesetzt, mitunter sogar auf ein Drittel reduziert.

Die jüngsten Entscheidungen stammen vom Mai dieses Jahres: Der Inhaber eines Restaurants kümmerte sich nicht um das gesetzliche Rauchverbot in den Räumen, in denen die Speisen serviert werden. Bei einer Kontrolle wurde ein Gast dabei beobachtet, wie er qualmte. Weil der Gastronom bereits eine einschlägige Vorstrafe (500 Euro) aufweist, brummte ihm die Behörde 1500 Euro Geldstrafe auf.

Das Dreifache

Dem Landesverwaltungsgericht erschien es als übertrieben, die neue Strafe um das Dreifache höher anzusetzen. Obwohl das Verschulden "nicht als geringfügig angesehen werden kann", sind 750 Euro angemessen.

Im Fall 2 lagen bereits vier Vorstrafen über 300, 350, 750 und 1000 Euro vor. Weil der Gastwirt weiterhin keine vollständige bauliche Trennung zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich vornahm, setzte es beim fünften Mal 3000 Euro Strafe. Bei der Berufungsverhandlung konnte das Landesverwaltungsgericht vom Beschuldigten einen "ausgesprochen guten persönlichen Eindruck" gewinnen, die Strafe wurde um die Hälfte auf 1500 Euro reduziert.

Im Fall 3 schrumpfte die Strafe von 2000 auf 750 Euro, im Fall 4 von 500 auf 150 Euro. In letzterem Fall waren bei der Kontrolle zwei rauchende Gäste vorgefunden worden.

Die Wiener Verwaltungsrichter sind überwiegend der Ansicht, dass bei Berücksichtigung der spezial- und generalpräventiven Wirkung (Abschreckung) auch mit geringeren Strafen das Auslangen gefunden werden kann.

Im Westen Österreichs sieht man das ganz anders. In der Stadt Salzburg wurden einem Cafetier vom Bürgermeister 4000 Euro Strafe aufgebrummt, weil er in seinem Kaffeehaus fünf Gäste hatte rauchen lassen. Das Landesverwaltungsgericht Salzburg gab der Berufung gegen die Strafhöhe keine Folge.

Der Unrechtsgehalt der Übertretung – nämlich die Beeinträchtigung der Bevölkerung vor gesundheitlichen Belastungen des Passiv-Rauchens – wurde als nicht unbeträchtlich eingestuft. Das komme auch durch den Strafrahmen bis zu 10.000 Euro zum Ausdruck. "Trotz der relativ hohen Strafe" war für das Berufungsgericht "nicht zu erkennen, dass die Behörde das ihr eingeräumte Ermessen überschritten hätte" (aus dem Urteil des Landesverwaltungsgerichts).

In Tirol wurde ein Gastwirt mit 8000 Euro Strafe belegt, weil er wiederholt nicht dafür gesorgt hatte, dass die Türen zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich geschlossen bleiben. Das Landesverwaltungsgericht Tirol reduzierte die Strafe nur wegen der Schulden des Wirtes auf 5000 Euro. Eine darüber hinausgehende Herabsetzung sei "wegen der notwendigen Wirkung der Spezialprävention" nicht möglich.

Proteste

Österreichs bekanntester Rauch-Sheriff Dietmar Erlacher, der Gastwirte mit Anzeigen eindeckt, ist erbost: "Bis zum Strafbescheid vergeht ein Jahr, in der Zeit können die Wirte machen, was sie wollen. Und dann werden die Strafen sogar bei Wiederholungstätern hinuntergesetzt." Erlacher und seine Mitstreiter schicken Beschwerden, "aber gegen Richter kommt man nicht auf".

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