Zwei Buben vernachlässigt? Eltern stehen vor Gericht
Ein Paar sind sie mittlerweile nicht mehr, auf der Anklagebank im Landesgericht Eisenstadt müssen sie dennoch nebeneinander Platz nehmen – mit größtmöglichem Abstand zueinander. Von Abstand, Distanz oder Kälte ihren Kindern gegenüber ist am Montag im Verlauf der Verhandlung immer wieder die Rede. Ein Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See spricht im Zeugenstand von „mangelnder Reflexionsfähigkeit“ der Eltern, die scheinbar nicht wussten, „was sie anrichten“.
Was sollen sie angerichtet haben? Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann im weißen Hemd und der Frau im schulterfreien Sommerkleid vor, die beiden gemeinsamen Kinder durch „mangelnde Versorgung und Zuwendung gequält und vernachlässigt“ zu haben.
Zumindest ein Jahr lang soll die Tortur gedauert haben, wobei die Kinder auch geschlagen worden sein sollen und zu wenig zu essen bekommen haben sollen. Die Mutter lebte in dieser Zeit nicht nur mit dem Vater der Kinder zusammen, entscheidend besser dürfte es den Buben aber auch mit den „Ersatzvätern“ nicht ergangen sein.
Die Eltern bestreiten die Vorwürfe und bekennen sich nicht schuldig. Die Buben im Kindergartenalter wurden den leiblichen Eltern im März 2024 behördlich abgenommen und befinden sich derzeit bei einer Pflegefamilie. Sie würden Fortschritte machen und Entwicklungsrückstände aufholen, die Traumata säßen aber tief, so der Mitarbeiter der BH.
Neue Beziehung
Nach der Einvernahme der Eltern am ersten Verhandlungstag hat die Richterin am Montag Zeugen befragt. Zu Wort kommt auch der neue Mann der von Anwalt Stefan Wappel verteidigten Angeklagten. Dass seine Frau mit den beiden Kindergartenkindern „überfordert“ war, habe sie ihm unter Tränen selbst berichtet, erzählt der Mann, aber im Umgang mit den Buben sei ihm nichts Besonderes aufgefallen. Bei ihm hätten sie immer genug zu essen bekommen, von Verletzungen der Buben wie Striemen am Körper habe er nur gehört.
Das Paar hat mittlerweile selbst ein gemeinsames Kind. Alles laufe „harmonisch“, versichert der Mann. Das Kind, so räumt die Mutter auf Nachfrage der Richterin ein, lebe derzeit nicht bei ihr. Aber das tue hier nichts zur Sache, sagt die Angeklagte, in der Verhandlung gehe es schließlich nur um die beiden Buben aus der früheren Beziehung.
Die Richterin vertagt, weil sie noch die Pflegeeltern befragen will.
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