Zivilrichter in Eisenstadt vorläufig vom Dienst suspendiert

Zivilrichter in Eisenstadt vorläufig vom Dienst suspendiert
Ein Jurist soll die Verfahrensvorschriften zu Lasten einer Partei verletzt haben.

Ein Zivilrichter am Landesgericht Eisenstadt ist wegen Amtsmissbrauchs angeklagt worden. Dem Juristen wird in einem Fall die Verletzung von Verfahrensvorschriften der Zivilprozessordnung zu Lasten einer Partei vorgeworfen.

Die Anklageschrift ist mittlerweile rechtskräftig, bestätigt Erich Mayer, Leiter der Medienstelle der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA),  einen Bericht des ORF Burgenland.

Der Jurist soll ein Anerkenntnisurteil gefällt haben, ohne dass der dazu notwendige Antrag einer Partei vorlag. "Er hat sich missbräuchlich über zivilprozessrechtliche Vorschriften hinweggesetzt", erläutert Mayer . Der Richter ist vorläufig suspendiert worden.

Ein Anerkenntnisurteil kann in einem Zivilprozess gefällt werden, nachdem ein Beklagter einen gegen ihn erhobenen Anspruch ganz oder teilweise anerkannt hat. Die Anerkennung durch den Beklagten ermöglicht dann dem Kläger, das Anerkenntnisurteil zu beantragen. Dieser Antrag hat im betreffenden Fall gefehlt, der Richter soll das Urteil trotzdem gefällt haben.

Die WKStA habe mit dem Bundesamt für Korruptionsbekämpfung ein Ermittlungsverfahren geführt, das in eine Anklageschrift gemündet habe. Einem Einspruch des Zivilrichters habe das Oberlandesgericht nicht Folge gegeben, informiert Mayer. Die Anklage wurde beim Landesgericht Eisenstadt eingebracht, zusammen mit dem Antrag auf Delegierung.

Das Verfahren soll nun beim Landesgericht für Strafsachen Wien stattfinden, einen Termin gibt es noch nicht.

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