Wahlkampfkosten: Obergrenze unter Umgehungsverdacht

Wahlkampfkosten: Obergrenze unter Umgehungsverdacht
Höchstens 300.000 Euro sollen die Parteien in der Intensivphase des kommenden Landtagswahlkampfs ausgeben dürfen. Warum nicht alle Parteien dafür sind

Noch vor der Sommerpause des Landtags soll das neue Parteienförderungsgesetz beschlossen werden. Neu daran ist ein Wahlkampfkostenlimit von 300.000 Euro, das schon für die Landtagswahl im Jänner 2025 gilt. Der Gesetzesentwurf soll in den nächsten Tagen in Begutachtung gehen und im Juni beschlossen werden. Was drinsteht und was fehlt.

Wie viel haben die Parteien bisher für Landtagswahlkämpfe ausgegeben? Laut deren eigenen Angaben beziehungsweise Rechenschaftsberichten an den Bundesrechnungshof waren das für die Landtagswahl 2020: Bei der ÖVP 470.600 Euro; FPÖ: 320.000 Euro; Grüne: 40.000 Euro. Die SPÖ hat aus ihren Wahlkampfkosten immer ein Geheimnis gemacht. Dass es 2020 ein siebenstelliger Betrag war, kann man aus dem Rechenschaftsbericht herauslesen. Übrigens: Gesetzlich möglich wären für jede Partei sieben Millionen Euro gewesen.

Woher kam der Vorschlag für eine Obergrenze von 300.000 Euro? LH Hans Peter Doskozil (SPÖ) hat Anfang des Jahres mit dem Vorstoß überrascht. Die anderen Parteien waren grundsätzlich dafür, gespießt hat es sich aber an Details. Dem Gesetz zustimmen werden aus heutiger Sicht SPÖ und Grüne, Volkspartei und FPÖ sind dagegen.

Was ist genau geplant? In den letzten zweieinhalb Monaten vor dem Wahltag dürfen maximal 300.000 Euro aufgewendet werden, höchstens ein Drittel davon für Außenwerbung. Für einzelne Kandidaten gibt es einen Freibetrag von 5.000 Euro, begründet wird dies mit dem Gewicht der Vorzugsstimmen. Als Wahlwerbungsausgaben werden sämtliche über den gewöhnlichen Betrieb hinausgehende Ausgaben verstanden - von Plakaten über Kinospots, Werbeagenturen bis zu Wahlkampfveranstaltungen. 

Bei Überschreitungen soll es empfindliche Strafzahlungen geben. Überzieht eine Partei um 50 Prozent, soll ihr für den Rest der Legislaturperiode die Hälfte der Parteienförderung gestrichen werden.

Was ist mit Spenden? Pro Spender und Kalenderjahr sind nur 100 Euro zulässig. Mandatare oder Mitglieder einer Partei dürfen pro Kalenderjahr bis zu 1.000 Euro an die eigene Partei spenden. Das war den Grünen ein Anliegen, die auf Spenden aus den eigenen Reihen angewiesen seien. Die ÖVP sieht die Grünen deshalb als Umfaller.

Warum stimmen ÖVP und FPÖ nicht zu? Der Vorwurf lautet etwa so: Die absolut regierenden Roten mit dem österreichweit bekannten Doskozil an der Spitze könnten bei Wahlkampfkosten leicht sparen, weil sie in den landeseigenen Medien und Publikationen ohnehin Werbung ohne Ende in eigener Sache machen – auf Kosten der Steuerzahler. 

Aus einer parlamentarischen Anfrage der ÖVP geht etwa hervor, dass die Hochglanzbroschüre „Mein Burgenland“, in der immer wieder rote Regierungsmitglieder in Szene gesetzt werden, 2022 und 2023 rund 950.000 Euro gekostet hat. Die Forderung von Schwarz und Blau nach einem „Kopfverbot“ in diesen Medien in der Intensivphase des Wahlkampfs wurde von der SPÖ abgeblockt.

Wer prüft die Einhaltung der 300.000-er Grenze? Die Landesregierung, wie es ausschaut. Für die Prüfung durch den Landesrechnungshof bräuchte es eine Zweidrittelmehrheit. Allerdings hätte der Landesrechnungshof nur die „rechnerische Richtigkeit“ geprüft. Der Vorarlberger Landesrechnungshof und der Bundesrechnungshof sind da schon viel weiter und dürfen auch inhaltlich kontrollieren.

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