Wahlanfechtung abgewiesen: Zurndorfer Listen-Sprecher „überrascht“

Vorzugsstimmen als Stimmungsbild
Landeswahlbehörde konnte behauptete Verfehlungen bei Kommunalwahl nicht bestätigen; Einspruch zu Forchtenstein ist offen

Die erste von zwei Anfechtungen der Kommunalwahl wurde am Donnerstag abgewiesen. Das gab die Landeswahlbehörde zu Mittag bekannt. Die Unabhängige Liste Zurndorf (ULZ) rund um Sprecher Franz Ranitsch wollte am Wahltag Anfang Oktober Verfehlungen registriert haben: Unter 150 ungültigen Stimmen seien „viele gültig gewesen“ und eine fliegende Wahlkommission habe gefehlt, so die Klage der Liste, die den Einzug in den Gemeinderat verpasst hat. Gewonnen hatte die SPÖ.

„Die Einspruchspunkte konnten aufgrund des von der Behörde durchgeführten Ermittlungsverfahrens (...) nicht bestätigt werden“, so die Wahlbehörde.

Die vollständige Abweisung der Anfechtung „überrascht mich“, sagte Ranitsch am Donnerstag zum KURIER. Er warte auf den Bescheid, dann werde die Liste entscheiden, ob man weitere rechtliche Schritte ergreift. Es bestünde die Möglichkeit, die Wahl des Gemeinderats und des Bürgermeisters innerhalb von vier Wochen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzufechten.

Noch nicht entschieden hat die 12-köpfige Landeswahlbehörde über den ÖVP-Einspruch gegen das Ergebnis der Bürgermeister-Stichwahl in Forchtenstein.

Kommentare