Vorfahrt für Vorzugsstimmen auf dem Weg in den Landtag

Vorfahrt für Vorzugsstimmen auf dem Weg in den Landtag
SPÖ und ÖVP haben Änderungen für Land und Gemeinden fixiert

Was SPÖ und ÖVP bei der Landtagswahl Anfang 2020 selbst auferlegt gemacht haben, ist nun gesetzlich verankert: „Die (...) auf die Partei entfallenden Mandate sind den Wahlwerbern der Wahlkreisliste dieser Partei in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Vorzugsstimmen zuzuweisen“, heißt es in § 77 der Landtagswahlordnung, die im Rahmen des vorwöchigen Budgetlandtags samt der Gemeindewahlordnung geändert wurde. Auch bei der Gemeinderatswahl im Herbst 2022 bekommen Vorzugsstimmen mehr Gewicht, aber „hier waren wir nicht ganz so streng“, sagte die zuständige LH-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf (SPÖ) am Montag. Auf Gemeindeebene spielt die Reihung auf der Parteiliste weiter eine wichtige Rolle, denn Bürgermeister sollten sich „ihr Team zusammenstellen“ können.

Rot und Türkis waren im Landtag für die Gesetzesänderung, die Kleinparteien FPÖ, Grüne und Solist Géza Molnár dagegen. Sie fürchten, im Mobilisierungswettstreit der beiden größten Parteien unter die Räder zu kommen. Die Grünen sehen den Vormarsch der „Ich-AG“ in der Politik. SPÖ-Klubchef Robert Hergovich hat einen anderen Blickwinkel: Die Parteien seien aufgerufen, „möglichst attraktive und sympathische Kandidaten aufzustellen“.

Pandemie in der Wahlordnung

Dass nur Vorzugsstimmen in den Landtag führen, ist vielleicht die wesentlichste, aber nicht die einzige Änderung der Wahlordnungen.

In jeder Gemeinde muss es zumindest ein barrierefreies Wahllokal geben. Und weil die Wahlbehörden ob der zuletzt ausufernden Wahlgänge „etwas müde geworden sind“, soll es ab fünf Stunden in der Wahlkommission 92 Euro Aufwandsentschädigung geben. Jede Gemeinde muss selbst entscheiden, ob sie sich das leisten kann oder will. Bürgermeister bekommen nichts und auch Bedienstete von Gebietskörperschaften haben keinen Anspruch, wenn sie „im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben“ in der Kommission sitzen. Im § 104a findet auch die Pandemie indirekt Niederschlag. „Wenn eine Teilnahme der Wähler an den Wahlen aufgrund von Maßnahmen zum Schutze der Volksgesundheit“ oder anderer außergewöhnlicher Ereignisse eingeschränkt ist, kann die Landesregierung die Ausschreibung der Wahlen aufheben und gleichzeitig neu ausschreiben.

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