Vier Schuldsprüche im zweiten Begas-Strafprozess

Vier Schuldsprüche im zweiten Begas-Strafprozess
Ein Ex-Begas-Manager und drei ehemalige Geschäftspartner des Energiekonzerns wurden meist zu bedingten Haftstrafen verurteilt

Mit einer teilbedingten Verurteilung wegen Untreue ging am Mittwoch im Landesgericht Eisenstadt der zweite Begas-Strafprozess zu Ende. Der frühere Inhaber eines Ziviltechnikerbüros wurde von einem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Karin Knöchl zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten, davon sechs unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Im Verfahren ging es um eine nie gebaute Reststoffverwertungsanlage in Heiligenkreuz um 100 Millionen Euro. Im Windschatten dieses Mega-Projekts vor rund 15 Jahren sollen private Bauten von Ex-Begas-Vorstand Rudolf Simandl indirekt aus Mitteln der Begas finanziert worden sein. Wie schon beim ersten Begas-Strafprozess 2016 fehlte der hauptbeschuldigte 70-jährige Ex-Manager auch diesmal wegen einer schweren Depression.

Vier Angeklagte - ein Ex-Begas-Manager, ein pensionierter Baumeister, der Geschäftsführer einer Baugesellschaft und eben der eingangs erwähnte Ziviltechniker - hatten sich seit Anfang November verantworten müssen. Oberstaatsanwältin Alexandra Baumann von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft warf den vier Männern vor, zu den Untreuehandlungen Simandls beigetragen zu haben.

Vier Schuldsprüche

Ein 65-jähriger Ex-Begas-Manager, den Simandl eigens für den Bau der Reststoffverwertung aus Oberösterreich abgeworben hatte, hatte sich als einziger gleich am Beginn voll geständig gezeigt. Er war schon beim ersten Prozess 2016 zu 24 Monaten, davon 16 bedingt, verurteilt worden und bekam Anfang November eine Zusatzstrafe von zehn Monaten bedingt. Mitte November folgten dann die Schuldsprüche für den früheren Baumeister (18 Monate, davon 15 bedingt und 2.700 Euro Geldstrafe) und den Baumanager (22 Monate, davon 18 bedingt und 19.200 Euro).

Am letzten Prozesstag sagte ein Sachverständiger, die Honorarnoten des von Astrid Wagner verteidigten Ziviltechnikers wären in Ordnung gewesen - wenn auch die volle Leistung erbracht worden wäre. Dem war aber nicht so, führte der Gutachter aus. Demnach seien 720.000 Euro nicht werthaltig gewesen. Der Ziviltechniker hatte eine andere Sicht der Dinge, durchdringen konnte er damit vor Gericht aber nicht.

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