Countdown läuft: U-Ausschuss „Neue Eisenstädter“ steht vor dem Start

Frau mit schulterlangem dunklem Haar trägt einen blauen Blazer und steht mit ausgebreiteten Armen an zwei Stühlen.
Am 15. Jänner konstituiert sich der burgenländische Untersuchungsausschuss – erste Befragungen im Februar.

Der Countdown für den Untersuchungsausschuss „Neue Eisenstädter“ läuft: Am 15. Jänner findet die konstituierende Sitzung im Kultur Kongress Zentrum Eisenstadt statt. In dieser ersten Sitzung werden laut Landtagspräsidentin Astrid Eisenkopf der Verfahrensrichter und der Verfahrensanwalts sowie deren Stellvertreter gewählt. Außerdem werden alle Mitglieder, Ersatzmitglieder und Mitarbeiter auf Verschwiegenheit vereidigt.

KURIER-Artikel zur Causa "Neue Eisenstädter"

Der KURIER berichtet seit Beginn der Causa.

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In den beiden darauffolgenden Sitzungen werden die organisatorischen und systematischen Grundlagen festgelegt – darunter der Arbeitsplan mit 24 Sitzungstagen, der Beweisbeschluss und die Ladungsliste. Die Befragungen sollen ab 18. Februar beginnen.

Die Abläufe sind klar geregelt: Zunächst befragt der Verfahrensrichter die Auskunftsperson, danach folgen drei Fragerunden der Parteien mit gestaffelten Redezeiten von sechs, drei und zwei Minuten. Nicht genutzte Zeit kann auf spätere Runden übertragen werden.

Bereits in der Präsidialkonferenz am 28. November 2025 wurde ein einstimmiger Wahlvorschlag beschlossen.

  • Vorgeschlagen sind Wolfgang Köller, Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), als Verfahrensrichter und
  • Georg Nowotny, Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs (OGH) i.R., als Stellvertreter.
  • Als Verfahrensanwalt wird Mario Burger nominiert, sein Stellvertreter ist Andreas Nödl – beide sind Rechtsanwälte in Wien.

Die Sitzungen finden im Kultur Kongress Zentrum Eisenstadt, Franz-Schubert-Platz 6, im dritten Stock statt. Medienvertreterinnen und -vertreter dürfen dort vor Beginn kurze Foto- und Filmaufnahmen machen. Die weiteren medienöffentlichen Sitzungen können in einem eigens eingerichteten Medienraum per Live-Stream verfolgt werden. Ton- und Bildaufnahmen während der Sitzungen sind untersagt.

Zum Schutz der Beteiligten gilt: Die Identität von Auskunftspersonen darf nicht veröffentlicht werden, wenn dadurch schutzwürdige Interessen verletzt würden. Der Ausschluss der Medienöffentlichkeit ist nur unter gesetzlich geregelten Bedingungen möglich – etwa zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, im Interesse der Wahrheitsfindung oder zum Schutz der Allgemeinheit oder der betroffenen Personen.

Die genauen Termine der weiteren Sitzungen werden noch bekanntgegeben.

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