Unbefristete Top-Jobs im Burgenland sorgen für Aufregung

Unbefristete Top-Jobs im Burgenland sorgen für Aufregung
FPÖ gegen geplante Änderung des Objektivierungsgesetzes, SPÖ verteidigt den Plan

Seit das Objektivierungsgesetz 1988 beschlossen wurde, reißt die Kritik daran nicht ab: Die gesetzliche Regelung zur Ausschreibung von Stellen und Aufnahme von Mitarbeitern in den Landesdienst sei Augenauswischerei, ein Transparenz-Mäntelchen, unter dem die Regierungspartei(en) weiterhin ungeniert Personalpolitik betreiben würde(n). Am Ende kämen in der Verwaltung auf wundersame Weise (fast) immer die zum Zug, die auf dem informellen Wunschzettel der Politik stehen. Daran änderten auch die im Gesetz festgeschriebene sechsköpfige Kommission (drei Personalvertreter, zwei Spitzenbeamte des Landes und ein Richter) und teure externe Personalberater nichts. 2021 wurden bei der Aufnahme von 154 Bediensteten knapp 203.000 Euro für externe Experten ausgegeben. Insgesamt beschäftigt das Amt der Landesregierung derzeit rund 2.400 Dienstnehmer.

Jetzt plant die regierende SPÖ eine Gesetzesreform, für FPÖ-Chef Alexander Petschnig ist der Inhalt „völlig inakzeptabel“. Sollte dieser Entwurf „im Landtag durchgepeitscht werden, könnten sämtliche Leitungsfunktionen – vom Landesamtsdirektor (...) über Gruppen- und Abteilungsvorstände bis zu Bezirkshauptleuten und Leitern nachgeordneter Dienststellen – unbefristet bestellt werden“. Damit, so der blaue Frontmann, wären „die derzeitigen, in aller Regel SPÖ-nahen Amtsinhaber, unabhängig von politischen Veränderungen des Wählerwillens mitunter auf Jahrzehnte fix installiert“. Zudem soll bei dringendem Personalbedarf wegen einer „Krisensituation“ keine Ausschreibung nötig sein, wenn das Dienstverhältnis nicht länger als drei Jahre dauert – bisher war‘s ein Jahr.

Alt und Neu

Werden die Top-Jobs in der Verwaltung derzeit auf fünf Jahre befristet vergeben, wobei danach „neuerliche befristete Bestellungen (Weiterbestellungen) zulässig“ sind, soll die Befristung künftig fallen. Vorzeitige Abberufungen sind weiter möglich, aber anders geregelt als bisher.

Laut geltendem Gesetz muss die Landesregierung Spitzenbeamten spätestens drei Monate vor Ablauf der Fünf-Jahres-Frist eine allfällige „Nichtbewährung“ kundtun und zur Untermauerung ein entsprechendes „Gutachten der Objektivierungskommission“ einholen. Künftig soll die Regierung nicht erst nach fünf Jahren tätig werden können, sondern jederzeit „eine Überprüfung durchführen“ können. Allerdings „nicht aus Jux und Tollerei“, sagt SPÖ-Klubobmann Robert Hergovich. Sondern „aufgrund besonderer, im einzelnen darzulegender Gründe, die die Annahme rechtfertigen, dass eine erfolgreiche Verwendung in der Leitungsfunktion nicht mehr gegeben ist“, heißt es in § 13 des Gesetzesentwurfs. Prüfen muss die Objektivierungskommission, ein Personalberater erstellt ein Gutachten.

Hergovich versteht den blauen Unmut nicht, durch die Reform könne man sich von ungeeigneten Führungskräften schneller trennen. Die Novelle soll heuer oder Anfang 2023 beschlossen werden.

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