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Der Uhudler bleibt auch nach 2030 erlaubt

Land und Ministerium bestätigen langfristige Absicherung; die rechtliche Grundlage für Anbau und Vermarktung folgt in der nächsten Gesetzesnovelle. EU-Recht bleibt möglicher Einflussfaktor.
Zwei Gläser Uhudlerwein stehen im Gras zwischen Reben unter blauem Himmel.

Er steht auf den Getränkekarten der Buschenschanken, wird bei Festen ausgeschenkt und gibt Radwegen, Veranstaltungen und touristischen Angeboten seinen Namen: Der Uhudler ist längst mehr als ein Wein – im Südburgenland ist er zu einem regionalen Markenzeichen geworden.

Geklärt ist nun zumindest eine Frage, die Produzenten und Uhudlerfreunde lange begleitet hat: Der Anbau und die Vermarktung sind auch über das Jahr 2030 hinaus rechtlich abgesichert. Das bestätigen sowohl Land als auch das zuständige Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft.

Der Mythos 2030

Die weiterhin kursierende Jahreszahl 2030 geht auf eine frühere Übergangsregelung zurück. In der burgenländischen Weinbauverordnung 2003 galten damals nicht regulär klassifizierte, aber bereits ausgepflanzte Rebsorten vorübergehend bis Ende 2030 als zugelassen. Davon waren auch Concord, Delaware, Elvira und Ripatella betroffen – jene Direktträgersorten, aus denen ein großer Teil des Uhudlers hergestellt wird. Diese Rechtslage änderte sich 2016. Seit damals werden die Trauben in der Burgenländischen Weinbauverordnung als zugelassene Keltertraubensorten geführt – ohne Befristung.

Rebstock im Weinberg mit vielen reifen, dunkelblauen Trauben.

Uhudler bleibt erlaubt: Anbau und Vermarktung im Burgenland auch nach 2030 rechtlich abgesichert.

Hintergrund ist das europäische Weinrecht. Als Keltertraubensorten dürfen grundsätzlich nur Reben zugelassen werden, die entweder zur europäischen Weinrebe Vitis vinifera gehören oder aus einer Kreuzung von Vitis vinifera mit anderen Rebenarten hervorgegangen sind.

Bei den Uhudler-Sorten war lange umstritten, ob sie diese Voraussetzung erfüllen. Im Auftrag des Landes untersuchte deshalb das deutsche Julius Kühn-Institut die Abstammung von Concord und Ripatella. Das Institut stellt fest, dass beide Sorten genetisch identisch sind und Anteile der europäischen Weinrebe enthalten.

„Dauerhaft zugelassen“

Auch bei Elvira und Delaware wurde eine Einkreuzung von Vitis vinifera nachgewiesen. Damit konnten die Sorten regulär in die burgenländische Weinbauverordnung aufgenommen werden. „Die Sorten sind dauerhaft als Keltertrauben zugelassen“, hält das Land fest. Die frühere Befristung bis 2030 könne entfallen und solle bei der nächsten Novelle der Verordnung gestrichen werden.

Aus heutiger Sicht gebe es daher keine Anzeichen, dass der Uhudler nach 2030 neuerlich eingeschränkt werden könnte. Ganz ausschließen will das Land spätere Änderungen des europäischen Weinrechts dennoch nicht. Die EU sei in weinrechtlichen Fragen „immer für Überraschungen gut“. Derzeit seien aber weder dem Land noch dem Ministerium entsprechende Gespräche auf europäischer Ebene bekannt. 

Eine zusätzliche rechtliche Absicherung bietet die sogenannte Obstweinlösung. Sechs Direktträgersorten – Noah, Othello, Isabelle, Jacquez, Clinton und Herbémont – dürfen nach europäischem Recht nicht als Keltertraubensorten klassifiziert werden. Österreich hat deshalb die Möglichkeit geschaffen, daraus erzeugte Getränke als Obstwein zu vermarkten. Obstwein unterliegt nicht der europäischen Weinmarktordnung und kann national geregelt werden.

Holzfigur eines bärtigen Mannes mit Hut sitzt an einem Tisch und hält einen Becher.

Johann Trinkl alias „Rübezahl“ sitzt seit 2022 in Heiligenbrunn.

Für den Uhudler bedeutet das: Produkte aus Sorten mit nachgewiesenem Vitis-vinifera-Anteil können als Wein verkauft werden. Produkte aus nicht entsprechend klassifizierten Direktträgersorten dürfen unter österreichischem Recht als Obstwein vermarktet werden.

Für das Südburgenland hat der Uhudler eine hohe touristische und kulturelle Bedeutung. Er sei „weit mehr als ein regionales Weinprodukt“ und ein wesentlicher Bestandteil der burgenländischen Kultur und Tradition.

Identität und Profilierung

Tatsächlich verbindet der Uhudler mehrere touristische Bereiche miteinander. Er wird in Buschenschanken und Gastronomiebetrieben angeboten, bei regionalen Festen vermarktet und mit Kellervierteln, Kellerstöckln, Wanderwegen und Radrouten verknüpft. Besonders eng ist die Verbindung mit den historischen Kellervierteln des Südburgenlandes, etwa in Heiligenbrunn.

Der charakteristische Wein liefert der Region zudem eine Geschichte, die sich von anderen österreichischen Weinbaugebieten unterscheidet. Der Uhudler steht für Direktträgerreben, bäuerliche Kleinstrukturen und den jahrzehntelangen Kampf um die rechtliche Anerkennung. Damit eignet er sich besonders zur touristischen Profilierung einer Region, die abseits von Thermen und Gesundheitstourismus nach eigenständigen Angeboten sucht.

Das Land unterstützt Konzepte zur Erhaltung denkmalgeschützter Keller. Gefördert werden können auch Maßnahmen, die Betriebe sichern, regionale Wertschöpfung schaffen und Kellerviertel touristisch weiterentwickeln. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch die Weiterentwicklung und zeitgemäße Nutzung von Kellerstöckln unterstützt. Weitere Projekte können über das europäische „Leader“-Programm oder über Förderungen zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe abgewickelt werden.

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