U-Ausschuss zur Commerzialbank in der Warteschleife

U-Ausschuss zur Commerzialbank in der Warteschleife
Am Mittwoch findet nur die Konstituierung des Ausschusses zur Commerzialbank Mattersburg statt; denn das Verwaltungsgericht muss noch über einen Einspruch der Opposition entscheiden

Wenn am Mittwochvormittag erstmals der Untersuchungsausschuss des burgenländischen Landtags zur Aufklärung einer allfälligen politischen Schlagseite der insolventen Commerzialbank (Cb) Mattersburg zusammentritt, drückt die Ausschuss-Vorsitzende, SPÖ-Landtagspräsidentin Verena Dunst, gleich einmal auf die Pausetaste. Denn bevor das neunköpfige Gremium (fünf rote und zwei türkise Landtagsmandatare sowie je ein Abgeordneter von FPÖ und Grünen) mit der Arbeit beginnen kann, muss erst die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts abgewartet werden.

Die drei Oppositionsparteien ÖVP, FPÖ und Grüne, die den U-Ausschuss beantragt hatten, haben das Verwaltungsgericht angerufen, weil Dunst mehrere Punkte im U-Ausschuss-Antrag gestrichen hat. Etwa die Frage zu Informationsflüssen rund um die Schließung der Bank oder die nach Geschenken oder Sponsorings durch die Bank und deren Vorstandschef Martin Pucher an "juristische und natürliche Personen". Abgesehen vom inhaltlichen Eingriff habe Dunst allein schon dadurch „rechtswidrig“ gehandelt, weil sie die anderen Parteien in ihre Entscheidung zur Streichung nicht eingebunden habe, so die Opposition.

Doch aufschiebende Wirkung

Ins Bild des Tauziehens der Parteien passt auch, dass die Anfechtung beim Verwaltungsgericht nun doch aufschiebende Wirkung für den Beginn des Ausschusses hat. Vor einer Woche hatte es aus der Landtagsdirektion noch ganz anders geklungen.Aber in § 22a des Landesverwaltungsgerichtsgesetzes heißt es: "Der Untersuchungsausschuss gilt in dem Umfang, in dem das Landesverwaltungsgericht den Beschluss (der Landtagspräsidentin, Anm.) für rechtswidrig erklärt hat, als eingesetzt". Mit anderen Worten: Was letztlich Gegenstand des U-Ausschusses sein darf, entscheidet das Verwaltungsgericht, deshalb ist es logisch dessen Urteil abzuwarten.

Ein Dreier-Senat des Gerichts sollte nach dem Einbringen der Anfechtung "tunlichst" innerhalb von vier Wochen entscheiden. Bis Ende dieser Woche hat die rote Landesregierung aber noch Zeit, auf die Anfechtung zu antworten - erst dann können die drei Richter an ihr Werk gehen. Dennoch ist Verwaltungsgerichts-Vizepräsident Thomas Giefing am Montag zuversichtlich, dass der Senat fristgerecht spätestens Mitte Oktober fertig wird. "Wenn sich nicht irgendwelche Neuigkeiten auftun und wir vielleicht ein externes Gutachten brauchen", schildert Giefing. Nachsatz: Dafür gebe es derzeit aber keine Hinweise.

Verfahrensrichter und Anwalt

Von Seiten der Landtagsdirektion und der Präsidentin laufen indes alle anderen Vorbereitungen. In der ersten Sitzung des Untersuchungsausschusses am Mittwoch werde neben der Vereidigung der Mitglieder "über die Wahlvorschläge für die Positionen des Verfahrensrichters und Verfahrensanwaltes sowie die jeweiligen Stellvertreter abgestimmt“, erläuterte Dunst. Nach der Wahl werde sie den weiteren Arbeitsplan in Abstimmung mit dem Verfahrensrichter erstellen.

Im Vorfeld sollen sich die Parteien auf Walter Pilgermair, pensionierter Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck, und den Anwalt Michael Kasper verständigt haben. Deren Stellvertreter sollen Beate Matschnig (pensionierte Richtern am Wiener Straflandesgericht) und Anwalt Mathias Burger werden.

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