Tote Stare: Winzer stand vor Gericht
Nach einer Anzeige einer Privatperson müssen zwei Winzer aus dem Seewinkel auf der Anklagebank am Landesgericht Eisenstadt Platz nehmen. Im Herbst des Vorjahres sollen sich in deren Weingartennetzen Vögel verfangen haben und dort „qualvoll verendet“ sein, heißt es in den Strafanträgen – der KURIER hat berichtet.
Am Freitag musste sich der erste Beschuldigte wegen des Vorwurfs der Tierquälerei nach §222 StGB vor Gericht verantworten.
Der 50-Jährige bekannte sich nicht schuldig und bestritt, dass die Fotos mit den toten Vögeln, die eine Burgenländerin zur Anzeige gebracht hatte, tatsächlich seinen Weingarten zeigen würden. Laut Anklage waren die Starenetze nicht sachgemäß angebracht, wodurch die Tiere sich verfingen und qualvoll verendeten.
Angezeigt hatte das eine Hobby-Vogelbeobachterin, die mit dem Auto vorbeigefahren war und dabei die toten Vögel entdeckt hatte. Sie habe Fotos gemacht, mithilfe ihres Handys die Grundstücksnummer herausgesucht und ihre Beobachtung gemeldet, erzählte sie. Der Winzer bestritt jedoch vor Gericht beim Blick auf die Fotos, dass diese seinen Weingarten zeigen.
"Ist nicht mein Grundstück"
„Da gibt es so einen Steher nicht. Die Netze sind nicht so angebracht und ich habe andere Netze“, sagte der Beschuldigte. Auch einen Baum gebe es nicht wie am Foto auf seinem Grundstück.
Richterin Birgit Falb versuchte daraufhin, mit der Vogelbeobachterin und einem Polizisten, der im Zuge der Ermittlungen an Ort und Stelle war, zu klären, ob es sich nun um den Weingarten des Angeklagten handle oder nicht. Auch der Beamte konnte aber nicht mehr mit Sicherheit sagen, ob das Grundstück so ausgesehen habe.
Falscher Angeklagter?
„Wir haben möglicherweise den falschen Angeklagten auf der Anklagebank“, betonte Falb, die an die Anzeigerin appellierte: „Sie müssen schon aufpassen, wenn Sie jemanden anzeigen. Er wird jetzt verfolgt seit einem Jahr von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt und das ist möglicherweise das falsche Grundstück.“
Die Richterin vertagte den Prozess auf unbestimmte Zeit. Ein Beamter wurde beauftragt, nochmals zum Weingarten des Angeklagten zu fahren und nachzuschauen, ob die Fotos dort entstanden sein können.
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