Südburgenländer stahl mit Stiefsohn Brennholz

Südburgenländer stahl mit Stiefsohn Brennholz
Prozess: Ein 45-Jähriger wurde wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt.

Ein außergewöhnlicher Fall von gewerbsmäßigem Diebstahl wurde vor Kurzem am Landesgericht in Eisenstadt verhandelt. Auf der Anklagebank saß ein 45-jähriger Südburgenländer. Der Mann hatte ein außergewöhnliches Objekt zu seiner Beute auserkoren. Von November bis Jänner hat der 45-Jährige in vier Gemeinden im Bezirk Oberwart Brennholz gestohlen. Insgesamt waren es 14 Festmeter Holz, die er gemeinsam mit seinem 19-jährigen Stiefsohn stahl. Mehrere Zeugen hatten die beiden beobachtet. Auch von der Polizei wurden sie erwischt.

Der 45-Jährige bekannte sich vor Gericht schuldig. „Es war aus einer Notlage heraus. Es war knapp, mein Haus zu erhalten und ich habe das Holz dringend zum Heizen gebraucht." Er sei seit vier Jahren arbeitslos und könne wegen einer Erkrankung keiner „anstrengenden körperlichen Arbeit" nachgehen. „Ich bin eh immer mit dem AMS in Verbindung, aber es gibt keinen Job für mich", sagt der Beschuldigte, der zuvor als Hilfsarbeiter tätig gewesen ist. Der Angeklagte – er hat bereits vier einschlägige Vorstrafen, unter anderem wegen Raubes – zahlt gemeinsam mit seinem Sohn derzeit an der Schadenswiedergutmachung.

„Er ist nicht der Schwerverbrecher", sagte sein Verteidiger im Schlussplädoyer. Der Südburgenländer wurde zu einer sechs Monate bedingten Freiheitsstrafe sowie zu einer Geldstrafe in der Höhe von 480 Euro verurteilt. Das reumütige Geständnis wurde als mildernd gewertet. „Die bedingte Haftstrafe soll aber zeigen, dass Diebstahl nicht toleriert wird", so die Richterin. Das Urteil ist rechtskräftig.

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