„Stechender Geruch“ vertrieb Künstler aus einer Pension

„Stechender Geruch“ vertrieb Künstler aus einer Pension
Inhaber wollte Miete nicht an Verein retournieren, der den Künstler eingeladen hatte. Vor Gericht einigte man sich auf einen Kompromiss

Nicht wenige Kulturinitiativen im Burgenland wären ohne das organisatorische Geschick und die ehrenamtliche Umtriebigkeit von Horst Horvath längst versandet. Stockt etwas, reichen meist sein Beharrungsvermögen und seine Überzeugungskraft.

Diesmal hat das alles nicht geholfen – und Horvath musste wegen 644,10 Euro als Kläger vor Gericht ziehen.

Seit 2001 veranstaltet der „Verein zur europäischen und internationalen KünstlerInnenvernetzung“ alljährlich das Kunstsymposium eu-art-network mit Teilnehmern aus halb Europa. Für Organisation und Finanzen des Vereins ist Horvath verantwortlich – und er kümmert sich auch um die Unterbringung der Künstlerinnen und Künstler. 

Im Vorjahr wurden zu diesem Zweck in einer Pension am Neusiedler See zwei Zimmer gebucht, eines davon für neun Nächte.

Als einer der Künstler, seit vielen Jahren Teilnehmer bei eu-art-network, am 25. August 2023 ein Zimmer beziehen wollte, habe ihn schon im Stiegenhaus ein „stechender Geruch“ empfangen, einen Brechreiz habe der Oberösterreicher gerade noch unterdrücken können. 

Weil es auch im Zimmer nicht besser gewesen sei, gab der Künstler den Schlüssel zurück – an die Dame an der Rezeption, die Russisch, aber kaum Deutsch verstanden habe.

Der von Sofie Kraupa (Kanzlei Tobler Götz) vertretene Inhaber der Pension wollte die 644,10 Euro aber nicht zurückzahlen. Er sehe keinen Grund für die Weigerung des Künstlers, das Zimmer zu beziehen. 

Nachdem im Verhandlungssaal 11 des Landesgerichts Eisenstadt schnell klar war, dass zumindest rund 60 Euro für eine Nacht zu zahlen sind, weil das zweite Zimmer schon für 24. August reserviert, der Gast aber nicht gekommen war, machte die Richterin ein Angebot. 

Man möge sich doch in der Mitte bei 280 Euro treffen. Man möchte 400 Euro zurück, so Horvaths Rechtsbeistand Anna Federer (Kanzlei Dax, Wutzlhofer und Partner). 

Nach kurzer Beratung einigte man sich auf 290 Euro mit dreiwöchiger Widerspruchsfrist. 

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