SPÖ-Rebell Felber hat Bablers Wahl angefochten: Warten auf Urteil

SPÖ-Rebell Felber hat Bablers Wahl angefochten: Warten auf Urteil
Wahl von Andreas Babler sei „nichtig“. SPÖ-Anwalt ist siegessicher

Am Montag fand in Saal 11 des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien eine außergewöhnliche Verhandlung statt: Im Kern ging es um die Frage, ob die Bundes-SPÖ überhaupt einen Parteivorsitzenden habe.

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Berthold Felber, Unternehmer und seit bald 53 Jahren einfaches Parteimitglied, bezweifelt, dass Andreas Babler rechtmäßig zum Parteichef gewählt wurde. Der 69-jährige Burgenländer hat sich, wie berichtet, im Vorjahr bei beiden SPÖ-Bundesparteitagen in Linz und Graz um den Parteivorsitz beworben. 

 

Da wie dort konnten die Delegierten Felber zwar eigenhändig auf den Wahlzettel schreiben, der Rebell konnte sich aber nicht vorstellen – er durfte nicht in den Saal.

Schon allein deshalb „ist die gesamte Wahl nichtig“, so Felber, der in seiner Nichtigkeits- und Anfechtungsklage weitere Gründe anführt. Etwa diesen: Der Bundesparteitag sei mit der (irrtümlichen) Wahl von Hans Peter Doskozil in Linz abgeschlossen worden, weil für alle Schritte danach „kein ordnungsgemäßer Beschluss des Bundesparteitages“ vorläge.

Die Richterin hat das Verfahren gestern nach einer knappen Stunde geschlossen, das Urteil folgt schriftlich – in einigen Wochen. Felber will im Fall einer Abweisung in die nächste Instanz gehen. Michael Pilz, der die SPÖ vertritt, verschwendet daran keinen Gedanken: Die Klage Felbers werde „ganz sicher“ abgewiesen, meint er. 

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