Religionsunterricht als Glaubensfrage

Religionsunterricht  als Glaubensfrage
Hochschule bildet Religionslehrer aus, an Schulen unterrichten sie aber selten

Ökumenische Eintracht in christlichen Schulämtern: „Noch“ gebe es genügend Religionslehrer, sagen Renate Heller und Andrea Postmann unisono. „Aber“, so die Fachinspektorinnen für katholischen beziehungsweise evangelischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, „ist jemand schwanger oder länger krank“, müsse man zaubern, um alle Stellen besetzen zu können. In „naher Zukunft“ würde auch diese Kunst nicht mehr reichen.

Ist Religionslehrer also ein Mangelberuf? Ja und nein. „Religionslehrer werden dringend gesucht“, tönt einerseits die Pädagogische Hochschule Burgenland, aber sie bildet andererseits ohnehin fleißig aus. Angeboten werden ein Studium für die Primarstufe (Volksschule) mit Schwerpunkt Religionspädagogik, was Absolventen auch zu „voll ausgebildeten“ Religionslehrern für katholischen oder evangelischen Unterricht macht. Oder ein Studium für die Sekundarstufe (ab der 5. Schulstufe), das ermöglicht, Religion in allen Schulstufen und Schultypen zu unterrichten.

86 der 450 Bachelorstudenten haben den Schwerpunkt Religionspädagogik gewählt, sagt Harald Mandl, Institutsleiter für Religionspädagogik. Aber nur wenige unterrichten später als Klassenlehrer auch Religion. Üblicher ist ein Religionslehrer für mehrere Schulen.

Kirchen sprechen mit

Denn eine Besonderheit des Religionsunterrichts besteht darin, dass er „durch die (...) gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgemeinschaft besorgt, geleitet und unmittelbar beaufsichtigt“ werde, heißt es im Religionsunterrichtsgesetz. Bezahlt werden die Lehrer aber dennoch von Land oder Bund.

Laut Bildungsdirektion sind derzeit an Pflichtschulen 160 Religionslehrer in Teil- oder Vollzeit tätig, 116 für den römisch-katholischen Unterricht, 34 für den evangelischen, der Rest für islamischen oder orthodoxen Glauben. 54 der 160 Lehrer sind über die kirchlichen Schulämter angestellt.

Und die Schulämter haben einen anderen Anspruch an „ihre“ Religionslehrer. Bei den Katholiken werden Lehrer vom Bischof beauftragt. Die Missio canonica verpflichtet sie, „den Unterricht in Übereinstimmung mit dem Glauben und der Lehre der Kirche und gemäß den den Religionsunterricht betreffenden kirchlichen Vorschriften zu erteilen und ihr Leben am Evangelium zu orientieren“.

Mittwoch, 16.30 Uhr, Online-Info der Hochschule: www.ph-burgenland.at/

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