Prozess: Angestellter soll 27.000 Euro eingestreift haben

Prozess: Angestellter soll 27.000 Euro eingestreift haben
Am Landesgericht müssen 700 Verhandlungen nachgeholt werden. Am Dienstag stand ein Burgenländer wegen Veruntreuung vor Gericht

Am Landesgericht Eisenstadt finden nach der Corona-Sperre seit Kurzem wieder Prozesse statt. 700 Verhandlungen – so schätzt Bernhard Kolonovits, Vizepräsident des Landesgerichts Eisenstadt – konnten innerhalb der rund zweimonatigen Sperre nicht durchgeführt werden.

Anstatt der sonst üblichen etwa 30 Verhandlungen pro Tag findet derzeit aufgrund der Sicherheits- und Hygienemaßnahmen nur die Hälfte der Prozess statt.

Geschworenenprozess im Juni

Im Juni ist ein Geschworenenprozess wegen des Verdachts der Wiederbetätigung vorgesehen. Probleme, aufgrund der Pandemie Geschworene zu finden, gebe es derzeit nicht.

Auch ein Konkursverfahren mit einer größeren Gläubigerversammlung sei geplant.Die Verhandlung – sie ist nicht öffentlich – werde, um die nötigen Sicherheitsabstände einhalten zu können, in den Räumlichkeiten der Bibliothek stattfinden.

Veruntreuung im Seebad

Am Dienstag musste jedenfalls ein 48-jähriger Burgenländer wegen des Verdachts der Veruntreuung auf der Anklagebank Platz nehmen.

Die Staatsanwaltschaft legte dem Mann zur Last, sich als Angestellter eines Seebades am Neusiedler See bereichert zu haben.

Zwischen Juni und August des Vorjahres soll der Mann mehr als 27.000 Euro, die an Bargeld eingenommen worden waren, nicht  an den Arbeitgeber abgeführt, sondern in die eigene Tasche gewirtschaftet haben.  

"Wollte fehlenden Betrag ausgleichen"

Wie sind Sie auf die Idee gekommen, fragt Richterin Birgit Falb den Angeklagten.
Er habe das Geld für sein Kind benötigt, rechtfertigt sich der Beschuldigte.

  Das Geld habe er nur „ausleihen“ wollen. „Ich wollte den fehlenden Betrag ja ausgleichen.“  Hätte eine Kontrolle bezüglich der Einnahmen des Seebades erst ein paar Monate später stattgefunden, wären die Malversationen niemandem aufgefallen, beteuert der Angeklagte.

Der 48-Jährige hatte sich schon bei seiner ersten Einvernahme durch die Polizei geständig gezeigt. Einen Großteil des Geldes, knapp 23.000 Euro, habe er – teilweise in monatlichen Raten – bereits zurückgezahlt.

Sechs Monate bedingt

„Es tut mir leid, dass das passiert ist“,  sagt der Beschuldigte.
Die Richterin verurteilte ihn  zu einer sechs Monate bedingten Haftstrafe.

Den restlichen Geldbetrag von rund 4.000 Euro muss der Mann in Raten  abstottern.

Das milde Urteil – möglich ist ein Strafrahmen bis zu drei Jahren Haft – begründete die Richterin mit dem reumütigen Geständnis, dem bisher ordentlichen Lebenswandel und der zum Großteil geleisteten Schadenswiedergutmachung.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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